Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1999 - V B 61/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
UStG 1993 § 15 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Juristische Person des öffentlichen Rechts - Sanierte Wohnungen - Steuerfreie Vermietung - Hausverwaltung - Vertrag über Wärmelieferungen - Gesonderter Umsatzsteuerausweis - Erwerb des Kraftwerkscontainers - Herstellung des Bioheizkraftwerks - Nebenleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1
Vorsteuerabzug; Lieferung von Wärme für Wohnungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.12.1971 - V R 84/71
Balkonbepflanzung durch Vermieter einer Großwohnanlage ist als übliche …
Auszug aus BFH, 21.07.1999 - V B 61/99
Mit der Beschwerde begehrt das FA die Zulassung der Revision wegen Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Dezember 1971 V R 84/71 (BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203).Die Revision ist nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203 zuzulassen.
Das FG ist nicht i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO von der bezeichneten Entscheidung des BFH in BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203 abgewichen, weil es die Grundsätze der Entscheidung ausdrücklich erwähnt und als Grundlage für seine weiteren rechtlichen Schlußfolgerungen anerkannt hat.
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 21.07.1999 - V B 61/99
Das FA bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, daß eine Abweichung erkennbar wird, weil die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 01.08.1990 - II B 36/90
Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche …
Auszug aus BFH, 21.07.1999 - V B 61/99
Das FA bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, daß eine Abweichung erkennbar wird, weil die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
- BFH, 15.01.2009 - V R 91/07
Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien …
Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Lieferung von Heizwärme und Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen und die Reinigung von Gemeinschaftsflächen als steuerfreie Nebenleistung zur Wohnraumvermietung angesehen werden (BFH-Urteil in BFHE 104, 150, BStBl II 1972, 203; Beschluss vom 21. Juli 1999 V B 61/99, BFH/NV 2000, 193).
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