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Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2000 - V B 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11523
BFH, 28.04.2000 - V B 68/00 (https://dejure.org/2000,11523)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2000 - V B 68/00 (https://dejure.org/2000,11523)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2000 - V B 68/00 (https://dejure.org/2000,11523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Betriebswirt - Belastingadviseur - Menschenrechtsverletzung - Vertretungszwang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 28.04.2000 - V B 68/00
    Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
  • BFH, 20.10.1999 - V B 154/99

    Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"

    Auszug aus BFH, 28.04.2000 - V B 68/00
    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 (V B 154/99) und vom 8. Februar 2000 (V B 1/00) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.
  • BFH, 08.02.2000 - V B 1/00

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Belastingadviseur

    Auszug aus BFH, 28.04.2000 - V B 68/00
    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 (V B 154/99) und vom 8. Februar 2000 (V B 1/00) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.
  • BFH, 14.08.2000 - V B 146/00

    Beschwerde: Postulationsfähigkeit - Heilungsmöglichkeit

    Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 (…BFH/NV 2000, 577) und vom 8. Februar 2000 V B 1/00 (…BFH/NV 2000, 876) und vom 28. April 2000 V B 68/00 (BFH/NV 2000, 1348) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen.

    Der Senat beurteilt das Schreiben des Klägers als außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 28. April 2000 V B 68/00, der ihm am 11. Juli 2000 zugestellt worden war.

    Daraus folgt zugleich, dass der von dem Kläger angegriffene Beschluss V B 68/00 nicht greifbar gesetzwidrig ist.

  • BFH, 07.08.2002 - VII B 182/02

    Bundesfinanzhof - Vertretungszwang - Vertretungsbefugnis - Personengruppen - …

    Denn nach § 62a FGO sind nur die in § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personengruppen, nicht aber die in § 3 Nr. 4 StBerG genannten Personen oder Vereinigungen, zu denen der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Umständen gehören könnte, vor dem BFH vertretungsbefugt (vgl. BFH, Beschluss vom 28. April 2000 V B 68/00, BFH/NV 2000, 1348).
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