Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1997 - V B 70/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache, wenn das Urteil des Finanzgerichts von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs abweicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.04.1988 - X R 40/81
Arbeitnehmereigenschaft
Auszug aus BFH, 30.01.1997 - V B 70/96
Gegen die Nichtzulassung der Revision hat das FA Beschwerde eingelegt, die es auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1988 X R 40/81 (BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804) stützt.Das FA hat zwar Sätze unterschiedlichen Inhalts aus der Vorentscheidung und dem Urteil des BFH in BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804 zitiert; diese widersprechen einander aber nicht.
Der vom FA angeführte Satz aus dem Urteil in BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804 verweist ausdrücklich auf das BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 150--152/82 (BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).
Wenn das FG "der vertraglichen Ausgestaltung" des Dienstverhältnisses entscheidendes Gewicht beimaß, widerspricht dies nicht dem zitierten Rechtssatz aus dem BFH-Urteil in BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804.
- BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82
Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich …
Auszug aus BFH, 30.01.1997 - V B 70/96
Der vom FA angeführte Satz aus dem Urteil in BFHE 153, 437, BStBl II 1988, 804 verweist ausdrücklich auf das BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 150--152/82 (BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661). - BFH, 30.05.1996 - V R 2/95
Zur Frage der Selbständigkeit einer gastspielverpflichteten Opernsängerin
Auszug aus BFH, 30.01.1997 - V B 70/96
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage, ob ein Dienstleistender selbständig oder nichtselbständig ist, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden; dies bedeutet, daß die für und gegen die Unternehmereigenschaft sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden können, gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. für Opernsängerin BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 2/95, BFHE 180, 213, BStBl II 1996, 493). - BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89
Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid
Auszug aus BFH, 30.01.1997 - V B 70/96
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die streitige Rechtsfrage sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt, aufgrund der Rechtsprechung des BFH geklärt ist, offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG dies getan hat, oder wenn es lediglich um die Anwendung fester Rechtsgrundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309 und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196). - BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73
Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 30.01.1997 - V B 70/96
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die streitige Rechtsfrage sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt, aufgrund der Rechtsprechung des BFH geklärt ist, offensichtlich so zu beantworten ist, wie das FG dies getan hat, oder wenn es lediglich um die Anwendung fester Rechtsgrundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309 und vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
- FG Sachsen, 14.07.2004 - 7 K 2385/01
Umsatzsteuerpflicht eines selbständigen Unternehmers; Maßgeblichkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17
§ 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV
Aus dem Umstand, dass die insoweit gemeinsam ausgeführte Arbeit Abstimmungen zwischen den beteiligten Personen erfordere, könne nicht auf die Weisungsabhängigkeit der Subunternehmer geschlossen werden (Verweis auf BFH vom 30.01.1997 - V B 70/96, BFH/NV 1997, 718 zu Metzgern in einer sog. Zerlegerkolonne).Anders als bei der von der Klägerin als Vergleichsfall angeführten Fleischzerlegerkolonne (vgl. hierzu BFH vom 30.01.1997 - V B 70/96, BFH/NV 1997, 718) setzt sich der Einbau und das Glätten einer Betonfläche nicht aus innerhalb der Organisation selbständigen Verrichtungen zusammen (hier z. B. der Zerlegung eines einzelnen Schlachttiers oder der Ausführung eines genau definierten Zerlegungsschritts durch den jeweiligen Metzger), sondern erfordert ein einheitliches, in Bezug auf die jeweils konkret gebotenen Verrichtungen flexibles und koordiniertes Handeln und Auftreten der beteiligten Leistungserbringer (vgl. zur Abgrenzung BFH vom 22.02.2012 - X R 14/10, BStBl. II 2012, 511).
- FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 4 K 4123/18
Lohnsteuerhaftung: Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und selbständiger …
Für den Einzelfall bedeute dies, dass die für und gegen die Unternehmereigenschaft sprechenden Merkmale, die im Einzelfall unterschiedlich gewichtet werden könnten, auch gegeneinander abgewogen werden müssten (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 30.01.1997 - V B 70/96, juris).Auch das koordinierte Vorgehen bei der Organisation und Durchführung des Vertretungsunterrichts stehe der Annahme einer selbständigen Tätigkeit nicht entgegen und könne die Annahme des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 30.01.1997 - V B 70/96, juris; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.07.2004 - 7 K 2385/01, juris).
- FG Düsseldorf, 26.11.2001 - 16 K 1370/98
Aufwendungen wegen falscher Einschätzung der Tätigkeit
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