Rechtsprechung
| BFH, 18.11.1999 - V B 73/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 251 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Anforderungen an die Darlegung - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Feststellungsbescheid - Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 251 Abs. 3
Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.04.1995 - I B 126/94
Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung …
Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V B 73/99
Das ist nicht der Fall, wenn sich die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496). - BFH, 17.05.1984 - V R 80/77
Feststellungsverfahren - Tauglicher Gegenstand - Forderungsidentität - …
Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V B 73/99
Nach dem Senatsurteil vom 17. Mai 1984 V R 80/77 (BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545) erweist sich ein derartiger Bescheid als erforderlich, wenn der Konkursverwalter die vom FA zur Konkurstabelle angemeldete Steuerforderung bestreitet. - BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98
Wiedereinsetzung trotz wirksam zugestellten Bescheides
Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V B 73/99
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG in dem angestrebten Revisionsverfahren eine konkrete Rechtsfrage stellt, welche der höchstrichterlichen Klärung bedarf (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 VII B 243/98, BFH/NV 1999, 1059). - BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98
Grundsätzliche Bedeutung; Teilabschnitt eines Feststellungszeitraums als …
Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V B 73/99
Zur schlüssigen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist auszuführen, dass, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Beantwortung der vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage umstritten ist; dabei ist ggf. auf die unterschiedlichen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung einzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 74/98, BFH/NV 1999, 1115).
- BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines …
Eine Feststellung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter eine angemeldete Steuer- oder Abgabenforderung bestreitet (vgl. BFH-Beschluss vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548, m.w.N.). - BFH, 23.02.2005 - VII R 63/03
Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des …
Eine Abweichung von diesem Grundsatz, der auf die Folgebestimmung, nämlich § 251 Abs. 3 AO 1977, übertragbar ist, lässt sich auch dem BFH-Beschluss vom 18. November 1999 V B 73/99 (BFH/NV 2000, 548) nicht entnehmen. - BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Das FA konnte nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlte (vgl. BFH-Entschei-dungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), ganz abgesehen davon, dass sich ein solcher Bescheid seiner Natur nach nur gegen denjenigen richten kann, der einer Anmeldung im Insolvenzverfahren --und zwar nicht nur, wie hier der Kläger, vorbehaltlich einer näheren Prüfung der geltend gemachten Forderung, sondern endgültig und bestimmt oder sogar im Prüfungstermin (so BFH-Urteil vom 6. November 1953 III 48/52 S, BFHE 58, 190, BStBl III 1953, 364)-- widersprochen hat, und der Bescheid auch deshalb bis zur Einlegung eines solchen Widerspruchs mangels eines tauglichen Adressaten nicht erlassen werden könnte.
- BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen …
Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein. - BFH, 31.05.2005 - VII R 71/04
Insolvenzverfahren; Aufrechnung
Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein. - FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis …
Auf die Festsetzung des Erstattungsanspruches in einem Erstattungsbescheid kommt es nicht an (…BFH in BFH/NV 1991, 791), da das Finanzamt nach einer Insolvenz-Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH, Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548). - BFH, 26.01.2005 - VII R 22/04
Insolvenzverfahren; Aufrechnung; USt-Sondervorauszahlung
Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein. - FG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 K 561/00
Unterbrechung des außergerichtlichen Verwaltungsverfahrens durch Eröffnung eines …
Die Regelungen zu Insolvenz und Konkurs sind auf das Gesamtvollstreckungsverfahren grundsätzlich entsprechend anzuwenden (BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997, XI R 25/97, BStBl. II 1998, 69 und vom 18. November 1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548). - BFH, 26.01.2005 - VII R 41/04
Insolvenzverfahren; Verrechnung bei berichtigter LSt-Anmeldung
Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein. - FG Sachsen, 31.05.2002 - 3 K 1154/00
Erlass eines Feststellungsbescheides nach Vornahme der Schlussverteilung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2002 - 3 K 1154/00
Erlass eines Feststellungsbescheides gemäß § 251 Abs. 3 AO (1977) nach Vornahme …
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