Rechtsprechung
| BFH, 22.01.1997 - V B 77/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel bei Nichtbehandlung der Beweisangebote
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 22.01.1997 - V B 77/96
Ob ein Verfahrensmangel dieser Art vorliegt, richtet sich nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 24; Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
- BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Er macht geltend, das FG weiche von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 1988 V B 72/86 (BStBl II 1988, 913) und vom 22. Januar 1997 V B 77/96 (BFH/NV 1997, 628) ab und beruhe auf einem Verfahrensmangel. - BFH, 02.06.1998 - V B 152/97
Verfahrensmangel; unterlassene Beweisaufnahme
Ob ein Verfahrensmangel dieser Art gegeben ist, richtet sich nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1997 V B 77/96, BFH/NV 1997, 628;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 65, m.w.N.). - FG Hessen, 11.05.1998 - 6 K 4534/91
Unberechtigter Steuerausweis bei Vorausrechnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.