Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2003 - V B 85/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 79b; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf rechtliches Gehör und Fristsetzung zur Angabe von Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 20.03.2003 - 14 K 599/02
- BFH, 24.10.2003 - V B 85/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BFH, 24.10.2003 - V B 85/03
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten gemäß § 79b FGO ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302). - BFH, 23.04.1999 - I B 120/98
Fristsetzung gem. § 79 b FGO
Auszug aus BFH, 24.10.2003 - V B 85/03
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten gemäß § 79b FGO ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302).
- BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
Gundsätzliche Bedeutung; Duldungsbescheid; AnfG
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (…BFH-Beschlüsse vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 24. Oktober 2003 V B 85/03, juris).
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