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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1954 - V B 92.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1011
BVerwG, 15.07.1954 - V B 92.54 (https://dejure.org/1954,1011)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1954 - V B 92.54 (https://dejure.org/1954,1011)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1954 - V B 92.54 (https://dejure.org/1954,1011)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1954 - V B 92.54
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluß vom 19. November 1953 (DVBl. 1954 S. 223 = DÖV 1954 S. 213) bereits ebenso wie die Vorinstanz entschieden.
  • BVerwG, 26.02.1957 - VI B 21.56

    Rechtsmittel

    Die Klärung der abweichend beurteilten Rechtsfrage - und damit die diesem Zwecke dienende Zulassung der Revision - erübrigt sich jedoch, wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsfrage nach Erlaß des Urteils, von dem das Berufungsurteil abweicht, bereits geklärt hat und das Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Übereinstimmung steht (so auch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 - und vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 -).
  • BVerwG, 12.09.1956 - II B 126.54

    Rechtsmittel

    Da der Zulassungsgrund des § 53 Abs. 2 Buchst. b BVerwGG nicht vorliegt, auch eine abweichende Rechtsprechung im Sinne des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nicht ersichtlich ist und zudem unerheblich wäre, weil die Rechtsprechung des Berufungsgerichts, soweit die Anwendung von Bundesrecht in Frage steht, der erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 - undvom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 -), hat das Berufungsgericht die Revision mit Recht nicht zugelassen.
  • BVerwG, 28.03.1956 - II B 208.54

    Rechtsmittel

    Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzung ist die Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nicht zuzulassen, wenn die Rechtsfrage, in der die angefochtene Endentscheidung nach Auffassung der die Zulassung der Revision begehrenden Partei von der Entscheidung eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes abweicht, bereits durch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der angefochtenen Entscheidung geklärt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 - undvom 24. Mai 1955 - BVerwG I B 29.55 -).
  • BVerwG, 02.04.1959 - V B 120.58

    Rechtsmittel

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits - und zwar im Ergebnis entsprechend diesem Urteil - durch die Urteile vom 25. Februar 1959 - BVerwG V C 140.56 und BVerwG V C 181.56 - hierüber entschieden hat, vermag eine etwaige Abweichung von dem Urteil des obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes die Zulassung der Revision nicht mehr zu rechtfertigen (Beschluß vom 15. Juli 1954 - BVerwG V B 92.54 -).
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