Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1962 - V B 97.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Frage der Versäumung einer besatzungsrechtlichen Frist hinsichtlich des Vorliegens einer Überraschungsentscheidung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1962 - 2 A 209/61
- BVerwG, 24.09.1962 - V B 97.62
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 09.12.1970 - V C 122.68
Beihilfe zum Lebensunterhalt einschließlich eines Selbstständigenzuschlages - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es deshalb als verfahrensfehlerhaft anzusehen, wenn vom Gericht unterlassen wird, Rechtsfragen zu erörtern, die von der bislang von den Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung abweichen, auf die aber die Entscheidung gestützt werden soll (Beschlüsse vom 24. September 1962 - BVerwG V B 97.62 -, 16. Oktober 1964 - BVerwG VII B 59.61 - und Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959, 2227 = VerwRspr. Bd. 12 S. 635]).
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