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| BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53
Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte
Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Nach dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1954 (V ZR 38/53) sind die nach § 2 LwVG gebildeten Gerichte ebenfalls Abteilungen der ordentlichen Gerichte. - BGH, 29.01.1952 - V BLw 84/50
Landwirtschaftsgerichte
Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1952 (V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188 = NJW 1952, 424) dargelegt, daß die auf Grund von § 2 LVO gebildeten Landwirtschaftsgerichte der Britischen Zone keine Sondergerichte, sondern Abteilungen der ordentlichen Gerichte waren, denen lediglich eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zukam. - BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51
Zuschlagsbeschluß. Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Dagegen ist es hinsichtlich der Gestaltung des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbst bei den Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geblieben (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 27/51, BGHZ 5, 170 [172] = RechtdLandw 1952, 139 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen sowie den Beschluß vom 2. März 1953, V BLw 4/53). - BGH, 02.03.1953 - V BLw 4/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Dagegen ist es hinsichtlich der Gestaltung des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbst bei den Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geblieben (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 27/51, BGHZ 5, 170 [172] = RechtdLandw 1952, 139 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen sowie den Beschluß vom 2. März 1953, V BLw 4/53). - BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Verlust des Beschwerderechts
Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Die Rechtsbeschwerde oder weitere Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) würde übrigens allein schon deswegen unzulässig sein, weil sie die Entscheidung des Amtsgerichts nicht selbst mit der sofortigen Beschwerde angegriffen hatte, eine Anschlußbeschwerde von ihr nicht eingelegt, eine solche auch nicht zulässig war und daher der Beschluß des Amtsgerichts ihr gegenüber unanfechtbar geworden ist (BGHZ 3, 214/215 = RechtdLandw 1952, 16 = MDR 1952, 35).
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Soweit ihre Vorschriften inhaltlich mit Bestimmungen der Zivilprozessordnung übereinstimmen, wie es hier der Fall ist, muss dann aber auch angenommen werden, dass die Rechtssätze, die zu diesen Vorschriften der Prozessordnung entwickelt worden sind, in dem Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten ebenfalls zu gelten haben, zumal da es sich bei ihnen um Abteilungen der ordentlichen Gerichte handelt, denen lediglich eine besondere Zuständigkeit zukommt (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 84/50, BGHZ 4, 352 = RechtdLandw 1952, 188; vom 16. Februar 1954, V BLw 1/54 und vom 5. Februar 1954, V BLw 38/53, BGHZ 12, 254 = RechtdLandw 1954, 132), und sie nach der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen u.a. Streitigkeiten zu entscheiden hatten, die bis dahin zur Zuständigkeit der Prozessgerichte gehört hatten.
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