Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1956 - V BLw 1/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.1954 - V BLw 33/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1956 - V BLw 1/56
Die Abweichungsrechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn ihre Voraussetzungen nicht bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist dargetan worden sind (Ergänzung zu V BLw 33/54, RechtdLandw 1954, 246).Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1954 (V BLw 33/54, RechtdLandw 1954, 246) ausgesprochen, daß es in den Fällen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG unbeachtlich sei, wenn die Fundstelle der Entscheidung, von der das Beschwerdegericht abgewichen sein solle, erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde angegeben werde.
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 53/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1956 - V BLw 1/56
Außerdem weisen die Antragsteller auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952 (V BLw 53/52) hin, in der dem Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt worden sei.Die Antragsteller wollen offenbar die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde auch aus § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG herleiten, indem sie sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952 (V BLw 53/52) berufen und ausführen, nach dem in diesem Beschluß Gesagten hätte auch im vorliegenden Falle die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden müssen.
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 08.03.1956 - V BLw 1/56
Außerdem haben sie auch nicht, wie es hätte geschehen müssen, dargelegt, welche Rechtsfrage von der angezogenen Entscheidung anders als von der angefochtenen beantwortet sein soll, inwiefern beide Entscheidungen diese Rechtsfrage abweichend beantworten und wieso die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954, BGHZ 15, 5 [9/10] = RechtdLandw 1954, 331).
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Wie bei der Auslegung dieser Bestimmung ist auch bei der des § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG nicht am Wortlaut zu haften, sondern der Sinn und Zweck des Gesetzes als maßgebend zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 7. Februar 1955 V BLw 3/55 und vom 8. März 1956 V BLw 1/56). - BGH, 17.10.1959 - V BLw 29/59
Rechtsmittel
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. März 1956 (V BLw 1/56, RdL 1956, 172 = LM Nr. 12 zu § 24 LwVG) in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1954, 256, 257) den Standpunkt eingenommen, daß die Berufung auf eine Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG nicht in Schriftsätzen nachgeholt werden könne, deren Eingang bei dem Rechtsbeschwerdegericht nach dem Ablauf der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde liege. - BGH, 22.11.1979 - V BLw 31/79
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Anforderungen an …
Die Abweichungsrechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn ihre Voraussetzungen nicht bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist dargetan worden sind (BGH Beschluß vom 8. März 1956, V BLw 1/56, RdL 1956, 172; BGH Beschluß vom 7. Juli 1954, V BLw 33/54, LM LwVG § 24 Nr. 1; Pritsch, RdL 1959, 172, 177 m.w.N.;… Barnstedt, LwVG, 2. Aufl. § 24 Rdn. 9;… Wöhrmann/Herminghausen, LwVG § 24 Rdn. 16).
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