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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,460
BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52 (https://dejure.org/1953,460)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1953 - V BLw 110/52 (https://dejure.org/1953,460)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1953 - V BLw 110/52 (https://dejure.org/1953,460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Pachtantritts bei Pachtverlängerungen - Ablauf einer Zweijahresfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung eines erneuten Antrages auf Änderung des Pachtzinses - Neufestsetzung des Pachtzinses bei Änderung der seiner ursprünglichen Festsetzung zu Grunde liegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 104
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1952 - V BLw 110/51

    Landpachtvertrag. Soforthilfeabgabe

    Auszug aus BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52
    Nur zögernd und hinter der wirklichen Entwicklung der Verhältnisse zurückbleibend wurden Pachterhöhungen von den Landwirtschaftsgerichten zugebilligt, wie dem Senat aus den Entscheidungen der Instanzgerichte bekannt ist (vgl. zuletzt noch Beschluß vom 17. Juni 1952, BGHZ 6, 241 [BGH 17.06.1952 - V BLw 110/51] = RechtdLandw 1952, 206 = MDR 1952, 603 [BGH 17.06.1952 - V BLw 110/51]).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 90/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52
    Wenn also die Beseitigung des Preisstops auf dem Gebiete des Landpachtrechts (§ 6 Abs. 1 LPG) bei Langfristigen Pachtverträgen im Interesse des Pachtgedankens und der Förderung der Pachtfreudigkeit der Eigentümer sich auswirken soll, besteht im Gegensatz zu der von Wöhrmann (RechtdLandw 1952, 290) vertretenen Auffassung ein dringendes Bedürfnis dafür, bei Pachtverlängerungen aus der Zeit der Geltung der Reichspachtschutzordnung eine Änderung des Pachtzinses unter der Geltung des Landpachtgesetzes entsprechend seinen Vorschriften weitgehend zuzulassen, damit Leistung und Gegenleistung in ein ausgeglichenes Verhältnis kommen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 23. September 1952, V BLw 90/51), wie das bis zum Inkrafttreten des Landpachtgesetzes durchweg nicht möglich war.
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52
    Zur Frage des Pachtantritts führt das Beschwerdegericht (in Übereinstimmung mit den Gründen seines am selben Tage in der Sache 1 Wlw 33/52 erlassenen Beschlusses: RechtdLandw 1952, 289 = MDR 1953, 46 - NJW 1953, 23 = Nds Rpfl 1953, 23 24/5) aus: Die Pacht werde angetreten, wenn der Pächter den ihm verpachteten Gegenstand in Besitz nehme, um ihn entsprechend dem Inhalt des Pachtvertrages zu gebrauchen.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 48/95

    Anpassung eines Landpachtvertrages nach Änderung der maßgebenden Verhältnisse; …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 7 LPG (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse v. 23. September 1952, V BLw 90/51, RdL 1953, 189 = RdL 1952, 321, 322; v. 2. März 1953, V BLw 110/52, RdL 1953, 130, 131 f; v. 9. Juni 1953, V BLw 25/53, RdL 1953, 212, 213 = MDR 1953, 543; v. 7. Juli 1953, V BLw 26/53, RdL 1953, 242, 244 f).

    Seine Entscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfen, ob er hiervon einen rechtsirrtümlichen Gebrauch gemacht hat oder ob er gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, insbesondere den Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGHZ 9, 104, 110;… Senatsbeschl. v. 9. Juni 1953, aaO.;… v. 7. Juli 1953, aaO.).

  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 44/58

    Rechtsmittel

    Die Beantwortung der Frage, ob eine die Neufestsetzung des Pachtzinses rechtfertigende Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1953, V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 = RdL 1953, 130).

    Bei der auf Grund des § 7 Abs. 1 LPG vorzunehmenden Neufestsetzung des Pachtzinses handelt es sich ebenso wie bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Pachtzinsänderung um eine dem Tatrichter obliegende Ermessensentscheidung, die einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterliegt, ob von dem Ermessen ein rechtsirrtümlicher Gebrauch gemacht ist oder ein sonstiger Rechtsverstoß vorliegt, insbesondere der Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Februar 1955, V BLw 44/54 BGHZ 9, 104, 110 = RdL 1953, 130).

  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 17/53

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat zu der Frage, was unter "Pachtantritt" im Sinne des § 7 Abs. 2 LPG zu verstehen ist, bereits im Beschluss vom 2. März 1953 (V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 ff = RechtdLandw 1953, 130 ff) Stellung genommen.

    Die auf Grund des § 7 Abs. 1 LPG vorzunehmende Festsetzung des Pachtzinses ist eine dem Tatrichter obliegende Ermessensentscheidung (BGHZ 9, 104 [110] = RechtdLandw 1953, 130), die der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterliegt, ob von dem Ermessen ein rechtsirrtümlicher Gebrauch gemacht oder gegen Verfahrensvorschriften verstossen, insbesondere der Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt worden ist.

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Es bedarf daher keiner Stellungnahme dazu, ob hier auch diejenigen Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen nach den vom Senat in BGHZ 9, 110 [BGH 02.03.1953 - V BLw 110/52] aufgestellten Grundsätzen ganz allgemein ein erst nach Erlaß des Berufungsurteils eingangenes neues Gesetz in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 4/83

    Voraussetzungen für das Entfallen der Selbstbindung eines Gerichts an ein …

    Diese Bindung entfällt allerdings, wenn das Berufungsgericht nach neuer Verhandlung einen anderen Sachverhalt zugrunde legen muß, wenn eine nachträgliche Rechtsänderung die Auffassung des Revisionsgerichts gegenstandslos macht (vgl. BGHZ 9, 109 [BGH 02.03.1953 - V BLw 110/52]), wenn das Revisionsgericht inzwischen seine Auffassung in anderer Sache aufgegeben hat (GmS OBG BGHZ 60, 392 ff. [BGH 06.02.1973 - GmG-OBG - 1/72]) oder aber ihr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegensteht (BFH BStBl. 1963 III S. 541;… Baumbach/Albers ZPO 42. Aufl. § 565 Anm. 2 D;… Redeker/von Oertzen VwGO 7. Aufl. § 130 Rn. 9).
  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 28/55

    Rechtsmittel

    Dementsprechend hat er in seinem Beschluss vom 2. März 1953 (V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 [110] = RechtdLandw 1953, 130), auf den sich die Rechtsbeschwerde ebenfalls für eine Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG berufen hat, gebilligt, dass das Beschwerdegericht in jenem Falle für das Ausmass der Pachtzinserhöhung neben den Bodenwertzahlen die erzielten Bodenerträgnisse, die Lage und Beschaffenheit des Pachtlandes, die allgemeinen Preisverhältnisse und die behaupteten besonderen Verhältnisse des Pachtlandes hat entscheidend sein lassen.
  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 44/54

    Rechtsmittel

    Die auf Grund des § 7 LPG vorzunehmende Festsetzung des Pachtzinses ist allerdings eine dem Tatrichter obliegende Ermessensentscheidung (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. März 1953, V BEw 110/52, BGHZ 9, 104 [110] = RechtdLandw 1953, 130), die der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterliegt, ob von dem Ermessen ein rechtsirrtümlicher Gebrauch gemacht oder gegen Verfahrensvorschriften verstossen, insbesondere der Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt worden ist.
  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 25/53

    Rechtsmittel

    (Beschluß des Senats vom 2. März 1953, V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 = Recht d. Landw 1953, 130).
  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 48/53

    Rechtsmittel

    Mit dieser Auffassung steht die Entscheidung des Senats vom 2. März 1953 (V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 = RechtdLandw 1953, 130), wonach unter "Antritt der Pacht" im Sinne des § 7 Abs. 2 LPG auch bei Pachtverlängerungen die Übernahme der Pachtung auf Grund des ersten Pachtvertrages gemeint ist, nicht im Widerspruch.
  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 26/53

    Rechtsmittel

    Die auf Grund des § 7 Abs. 1 LPG vorzunehmende Festsetzung des Pachtzinses ist eine dem Tatrichter obliegende Ermessensentscheidung (Beschluß des erkennenden Senats vom 2. März 1953, V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 [110] = RechtdLandw 1953, 130), die der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterliegt, ob von dem Ermessen ein rechtsirrtümlicher Gebrauch gemacht oder gegen Verfahrensvorschriften verstossen, insbesondere der Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt worden ist.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 16/53

    Rechtsmittel

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