Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1951 - V BLw 12/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 885 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.03.1950 - II Blw 18/49
Auszug aus BGH, 24.04.1951 - V BLw 12/50
Hierüber besteht in Rechtsprechung und Rechtslehre denn auch keine Meinungsverschiedenheit (vgl. OGH vom 1.3.1950, OGHZ 4, 129 ff [133] = RechtdLandw 1950, 233; OGH vom 9.11.1949, RechtdLandw 1950, 109; Wöhrmann, ArchZivPrax Bd. 151, 63; OLG Kassel, RechtdLandw 1949, 210;… Lange-Wulff, Höfeordnung, 3. Aufl. Anm. 311). - BGH, 20.02.1951 - V Blw 71/49
Durch rechtskräftige Versagung geregelter Erbfall
Auszug aus BGH, 24.04.1951 - V BLw 12/50
Das kann daher nicht Rechtens sein und ergibt sich vor allem nicht aus der Regelung im § 58 LVO, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Februar 1951 (V BLw 71/49) unter Hinweis auf Wöhrmann (ArchZivPrax 151, 58 unter 2), Fischer (GesuR, Heft 20, 619 und Heft 43, 1373) und OLG Celle (NdsRpfl 1948, 170) näher dargelegt hat.
- BGH, 22.05.1951 - V BLw 26/50
Rechtsmittel
Entfällt damit eine Nichtigkeit des Beschlusses, so hat grundsätzlich die in ihm enthaltene Feststellung bindende Kraft für die Beteiligten; Entscheidungen der Anerbenbehörden standen bei unveränderter Sachlage einer neuen, abweichenden Beurteilung im lege (REHG 9, 159 ff; vgl. auch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.2.1951, V Blw 71/49 und vom 24.4.1951, V Blw 12/50, sowie Wöhrmann Recht d Landw. 1951, 126 unter Ablehnung der vom OLG München vertretenen abweichenden Meinung S 124/26 daselbst).Nach Erlass der Verfahrens Ordnung für Landwirtschaftssachen kann die entsprechende Nachprüfung nunmehr in einem Verfahren nach § 37 LVO durchgeführt werden, wie der erkennende Senat in seinem oben erwähnten Beschluss vom 24. April 1951 (V BLw 12/50) näher dargelegt hat; und zwar kann diese Machprüfung nach den Ausführungen in dem vorbezeichneten Beschluss im Rahmen eines auf eine andere Feststellung gerichteten Verfahrens aus § 37 LVO geschehen, wenn dazu eine Nachprüfung der Bauernfähigkeit erforderlich ist.
- BGH, 17.06.1952 - V BLw 5/52
Abgrenzung von streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit
Aus der Natur der Sache, nämlich dass ein Schiedsspruch, wenn er seinem Zweck gerecht werden soll, grundsätzlich die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils haben muss, wie das für die streitige ordentliche Gerichtsbarkeit in § 1040 ZPO bestimmt ist, können sich auch keine Bedenken ergeben; denn im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt auch für echte Streitsachen weitgehend (…Schlegelberger a.a.O. § 16 Anm 8 Schlussabsatz;… Keidel a.a.O. § 31 Anm 8) und vor allem im Bereich der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen durchweg der Grundsatz der materiellen Rechtskraft (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 71/49; vom 24. April 1951, V BLw 12/50, RechtdLandw 1951, 269 ff; vom 22. Mai 1951, V BLw 26/50). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 26/51
Rechtsmittel
Wie ein einfaches Bestreiten den Bestand eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses nicht mit der Wirkung in Frage stellen kann, dass ein Erbfall ungeregelt wird, sondern nur ein Vorbringen, durch das die Rechtskraft mit Erfolg erschüttert werden kann, ausreicht (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 24.4.1951, V BLw 12/50), so muss dies auch bei einem Vergleich der Fall sein.
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