Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1964 - V BLw 15/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1962 - V BLw 42/61
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - V BLw 15/63
Der Senat hat deshalb den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung der Bodennutzung im Sinne der bisherigen Regelung der früheren britischen Zone für gegeben erachtet, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Landwirt im Nebenberuf veräußert wird und hauptberufliche Landwirte, deren Betriebe einer Vergrößerung bedürfen, an dem Erwerb interessiert sind (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Juli 1962, V BLw 42/61, RdL 1962, 263). - BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - V BLw 15/63
Im übrigen kann bei der Auslegung des Begriffs der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, wie der Senat im Beschluß vom 12. Februar 1963 (V BLw 29/62, RdL 1963, 90) ausgeführt hat, von den Grundsätzen ausgegangen werden, die von der Rechtsprechung zum Versagungsgrund der ungesunden Verteilung der Bodennutzung im Sinne des Art. 111 Nr. 5 Buchst. b BrMilRegVO Nr. 84 entwickelt worden sind.
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 23/65
Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlichen Grundbesitzes - Erwerb …
Da der Grundsatz, daß beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke der Landwirt im Hauptberuf den Vorzug vor dem nebenberuflichen Landwirt habe, nicht ausnahmslos gelte (…BGH Beschlüsse vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, a.a.O. und vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63) und hier der ländliche kleine Gewerbebetrieb des Käufers ohne Rückhalt aus der Landwirtschaft nicht tragfähig sei, wögen die Interessen der Käufer erheblich schwerer als die des Altbauern H.Schließlich haben die Antragsteller auch keine Abweichung aufgezeigt, soweit sie unter Hinweis auf die Beschlüsse des Senats vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 und vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 betonen, es gelte nicht ausnahmslos der Grundsatz, daß beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken der Landwirt im Hauptberuf den Vorzug vor dem nebenberuflichen Landwirt habe.
- BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
Ungesunde Verteilung von Grund und Boden
Der Senat hat allerdings, wie der Rechtsbeschwerde zuzugeben ist, mehrfach ausgesprochen, daß ein solches Siedlungsunternehmen einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (Beschlüsse vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 - und 31. Januar 1967 - V BLw 32/66 - RdL 1967, 97/98) und auch dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat - Entsprechendes gilt im Verhältnis zu einem Nichtlandwirt -, wenn es das Vorkaufsrecht ausübt, um das Kaufgrundstück als Vorrats- oder Ersatzland zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zu erwerben (RdL 1967, 97, 98; vgl. auch schon Senatsbeschluß vom 11. Juli 1961, RdL 1961, 202). - BGH, 31.01.1967 - V BLw 31/66
Rechtsmittel
Die Beteiligte zu 4) galt deshalb als Konkurrentin, weil ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen regelmässig einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63, S. 7;… Wöhrmann a.a.O. § 9 Anhang A Rdn. 38).
- BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
Rechtsmittel
Die Beteiligte zu 4) galt deshalb als Konkurrentin, weil ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen regelmäßig einem hauptberuflichen Landwirt gleichzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63, S. 7;… Wöhrmann a.a.O. § 9 Anhang A Rdn.38). - BGH, 28.10.1965 - V BLw 16/65
Veräußerung eines Ackergrundstücks im Wege der freiwilligen Versteigerung - …
Die dem hauptberuflichen Landwirt von der Rechtsprechung eingeräumte Vorzugsstellung kommt, wie der Senat sowohl im Beschluß vom 20. Oktober 1964 wie auch bereits im Beschluß vom 26. Mai 1964 (V BLw 15/63) ausgeführt hat, dann nicht in Betracht, wenn für den Grundstückserwerb durch den nebenberuflichen Landwirt besondere Gründe vorliegen. - BGH, 14.12.1966 - V VLw 29/66
Veräußerung des Grundstücks als eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden - …
Insoweit kann außer auf die oben unter Nr. 3 angeführten Entscheidungen auch auf die Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 - und vom 28. Oktober 1965 - V BLw 16/65 - (RdL 1966, 38, 39) verwiesen werden.
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