Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücksflächen - Rechtsfolgen der Zustellung eines Zwischenbescheids an einen Notar - Rüge der Verletzung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) - Rechtliche Stellung eines die zu einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 35
- DNotZ 1970, 173
- DB 1969, 2131
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Zwar ist eine Beschränkung der in § 3 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG normierten Ermächtigung möglich (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, RdL. 1963, 90, 92; Wöhrmann Grundstückverkehrsgesetz § 3 Anm. 10).Unter diesen Umständen hat das Beschwerdegericht zu Becht angenommen, daß der Zwischenbescheid, der nur eine die Fristverlängerung auslösende Verfügung der Genehmigungsbehörde darstellt (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1963 a.a.O.), dem Notar mit fristwahrender Wirkung (§ 6 Abs. 1 GrdstVG) zugestellt werden konnte.
Es ist davon auszugehen, daß nach § 6 Abs. 1 Satz 3 GrdstVG der Zwischenbescheid dem Veräußerer zuzustellen und hierbei Stellvertretung möglich ist (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1963 a.a.O.).
Gefestigter Rechtsprechung zufolge ist ferner der Notar, der den Vertrag beurkundet und den Genehmigungsantrag gestellt hat, befugt, für den Veräußerer den Zwischenbescheid wirksam in Empfang zu nehmen (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1963 a.a.O.).
- BGH, 05.07.1967 - V BLw 10/67
Erwerb eines Grundstücks - Veräußerung einer landwirtschaftlich nutzbaren Wiese
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67, RdL 1968, 66, 67), ist eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel nur dann gegeben, wenn aus bestimmten Tatsachen folgt, daß die Eigentumsverschiebung unternommenen oder von den zuständigen Stellen beabsichtigten konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht.In diesem Zusammenhang hat der Senat grundsätzlich ausgeführt, daß erwerbswillige Wirte außer Betracht bleiben, wenn sie nur einen geringeren Preis als den vertretbaren Kaufpreis zu entrichten bereit sind (vgl. Beschluß des Senats vom 5. Juli 1967 a.a.O.).
Wenn die Erhebungen ergeben hätten, daß insoweit geeignete Interessenten vorhanden waren, diese aber den vor einbarten Kaufpreis als übersetzt beanstandeten und nur ein geringeres Entgelt entrichten wollten, hätte das Oberlandesgericht ermitteln müssen, ob die von den Käufern gebotenen Preise vom Gesetz mißbilligt werden und deshalb nicht vertretbar sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66, RdL 1966, 204, 206 und vom 5. Juli 1967 a.a.O.).
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 24/65
Genehmigung eines notariellen Grundstückskaufvertrages durch die …
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß sich nicht ein für allemal festlegen läßt, unter welchen Umständen sich die Versagung der Genehmigung als unzumutbare Härte darstellt, daß es vielmehr auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965 - V BLw 24/65 S. 10).
- BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67
Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Die hier zu prüfenden fünf Veräußerungsfälle stellen sich auch nicht als Gesetzesumgehung dar (vgl. Beschluß des Senate vom 19. Dezember 1967 - V BLw 24/67 - WM 1968, 299, 300). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Die Rechtsbeschwerde weist mit Recht darauf hin, daß das Oberlandesgericht nicht alle zur Beurteilung nach diesen Gesichtspunkten erforderlichen Ermittlungen erhoben hat (vgl. BGHZ 40, 54, 57) [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63]. - BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Wie § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 dient auch § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG zur Sicherung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Agrarstruktur getroffen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 19. Juni 1969 - 1 BvH 353/67, NJW 1969, 1475 - Betrieb 1969, 1331). - BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
Genehmigung im Grundstücksverkehr
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Wenn die Erhebungen ergeben hätten, daß insoweit geeignete Interessenten vorhanden waren, diese aber den vor einbarten Kaufpreis als übersetzt beanstandeten und nur ein geringeres Entgelt entrichten wollten, hätte das Oberlandesgericht ermitteln müssen, ob die von den Käufern gebotenen Preise vom Gesetz mißbilligt werden und deshalb nicht vertretbar sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66, RdL 1966, 204, 206 …und vom 5. Juli 1967 a.a.O.). - BGH, 07.07.1964 - V BLw 40/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69
Das Beschwerdegericht hat geprüft, ob sieh die Verhinderung der Verkäufe für die Veräußerer besonders hart auswirken und deshalb dem natürlichen Empfinden widersprechen würde (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Juli 1964 - V BLw 40/63 S. 9).
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Die Verfügung vom 24. Juli 1990 ist dem Streithelfer wirksam erteilt worden, da sich die Vollmacht des § 3 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG auch auf die Empfangnahme des Zwischenbescheides erstreckt (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62 - RdL 1963, 90; vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1969 - V BLw 19/69 - LM § 6 GrundstücksverkehrsG Nr. 12; OLG Karlsruhe RdL 1966, 37;… Pikalo/Bendel aaO § 6 Anm. E IV 5 c). - BGH, 09.03.1972 - V BLw 24/71
Verweigerung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz erforderlichen Genehmigung …
Diesen Grundsätzen, die sich auch der Bundesgerichtshof zu eigen gemacht hat (Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1969, V BLw 19/69, S. 22, in RdL 1970, 9 und Betrieb 1969, 2131 insoweit nicht-abgedruckt), wird die angefochtene Entscheidung nicht gerecht.
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