Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1956 - V BLw 2/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 21, 221
- NJW 1956, 1637
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Jedoch ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer Teilflächen genehmigungsbedürftig, wenn mehrere Trennstücke eines die Freifläche übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (BGHZ 21, 221 (224 f.) = NJW 1956, 1637 = LM § 24 LwVG Nr. 14; BGH, LM Art. IV KRG 45 Nr. 30 = MDR 1960, 214 (215); BVerfG v. 17.1.1989 - 1 BvR 1515/88; vgl. auch BGH, LM Art. IV KRG 45 Nr. 21 = RdL 1957, 173 (176); BGH, LM Art. IV KRG 45 Nr. 40/41 = MDR 1962, 389 )390)). - BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb …
Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der die Genehmigungspflicht im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nicht umgangen werden darf und die hierauf gerichteten Rechtsgeschäfte der Genehmigung bedürfen (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 1956 - V BLw 2/56, BGHZ 21, 221, 225, vom 3. Mai 1957 - V BLw 2/57, RdL 1957, 786, 788 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850). - BGH, 09.05.2025 - BLw 2/24
Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bei Veräußerung von …
Rn. 17 (c) In diesem Sinne wird der vergleichbare Fall eines Verkaufs mehrerer Teilflächen, die nur zusammen die Genehmigungsfreigrenze überschreiten, nur dann als Umgehungsgeschäft eingeordnet, wenn die Teilflächen gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden und die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt wurden (sog. Ketten- oder Zerstückelungsgeschäfte, vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 2/56, BGHZ 21, 221, 224 ff.; Beschluss vom 8. Dezember 1959 - V BLw 19/59, MDR 1960, 214, 215; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648;… Beschluss vom 20. Juli 2020 - NotSt (Brfg) 2/20, DNotZ 2020, 953 Rn. 7).
- BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59
Rechtsmittel
Auch die Absicht eines Grundstückseigentümers, die nach Art. IV KRG 45 erforderliche Genehmigung durch genehmigungsfreien Verkauf einzelner Teilparzellen zu umgehen, führt nicht schon zur Nichtigkeit das Veräußerungsvertrags (vgl. BGHZ 21, 221, 224 ff). - BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62
Bestellung eines Notariatsverwesers
So beschränken einzelne Gesetze die Anfechtbarkeit auf die vom Oberlandesgericht "in der Hauptsache" erlassenen Beschlüsse (so § 73 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, vgl. BGHZ 34, 47; ferner § 24 Abs. 1 LwVG, vgl. BGHZ 21, 221). - BGH, 22.09.1988 - BLw 1/88
Genehmigungsbedürftigkeit eines Veräußerungsgeschäfts - Voraussetzungen eines …
Es geht vielmehr in voller Übereinstimmung mit dem der Entscheidung vom 8. Dezember 1959 zugrundeliegenden Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1956, V BLw 2/56, RdL 1956, 247, davon aus, daß ein Umgehungsgeschäft gegeben ist, wenn mehrere Teilflächen eines Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden. - BGH, 08.12.1959 - V BLw 19/59
Rechtsmittel
Das Oberlandesgericht hat hier an dieser Rechtsauffaasung festgehalten, obwohl sie zu der Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Juli 1956 (V BLw 2/56 BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247 = NJW 1956, 1637) in Widerspruch steht. - BGH, 03.05.1957 - V BLw 2/57
Rechtsmittel
Diesen Standpunkt hat auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1956 (V BLw 2/56, BGHZ 21, 221 = RechtdLandw 1956, 247 = NJW 1956, 1637) eingenommen. - BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58
Rechtsmittel
Grundstücksveräußerungen bedürfen auch dann keiner Genehmigung, wenn jemand von verschiedenen Grundstückseigentümern land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke erwirbt, die einzeln innerhalb der Mindestgröße liegen, aber zusammen die Mindestgröße übersteigen, sofern es sich nicht um ein sogenanntes Kettengeschäft handelt (vgl. BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247). - BGH, 15.05.1962 - V BLw 17/61
Rechtsmittel
Das Beschwerdegericht geht bei der Auslegung dieser Vorschrift von den Grundsätzen aus, die der Senat im Beschluß vom 9. Juli 1956 (BGHZ 21, 221 = RdL 1956, 247) für die der Verordnung vom 1. November 1949 entsprechende Verordnung Nr. 619 des früheren Landes Württemberg-Baden entwickelt hat.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.