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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1953 - V BLw 26/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,954
BGH, 07.07.1953 - V BLw 26/53 (https://dejure.org/1953,954)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1953 - V BLw 26/53 (https://dejure.org/1953,954)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1953 - V BLw 26/53 (https://dejure.org/1953,954)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 07.07.1953 - V BLw 26/53
    Daß dem so ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. September 1952 (V BLw 113/51, BGHZ 7, 161 [165/166] = Rechtd Landw. 1952, 285) dargelegt, wo auch ausgeführt ist, daß es in noch anhängigen Verfahren für die Zulässigkeit einer Änderung des Pachtzinses nicht mehr auf die Frage des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Pachtpreises, sondern darauf ankomme, ob während des Laufs eines Pachtvertrages eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse eingetreten sei, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen seien, und ob infolgedessen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsteile unter Berücksichtigung der ganzen Vertragsdauer in ein grobes Mißverhältnis geraten seien (vgl. auch Fischer-Wöhrmann, Landpachtgesetz, § 15 Anm. 2; Lange-Wulff, Landpachtrecht, § 15 Anm. 110).
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 110/52

    Pachtantritt. Änderung des Pachtzinses

    Auszug aus BGH, 07.07.1953 - V BLw 26/53
    Die auf Grund des § 7 Abs. 1 LPG vorzunehmende Festsetzung des Pachtzinses ist eine dem Tatrichter obliegende Ermessensentscheidung (Beschluß des erkennenden Senats vom 2. März 1953, V BLw 110/52, BGHZ 9, 104 [110] = RechtdLandw 1953, 130), die der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterliegt, ob von dem Ermessen ein rechtsirrtümlicher Gebrauch gemacht oder gegen Verfahrensvorschriften verstossen, insbesondere der Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt worden ist.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 48/95

    Anpassung eines Landpachtvertrages nach Änderung der maßgebenden Verhältnisse; …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zur insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 7 LPG (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse v. 23. September 1952, V BLw 90/51, RdL 1953, 189 = RdL 1952, 321, 322; v. 2. März 1953, V BLw 110/52, RdL 1953, 130, 131 f; v. 9. Juni 1953, V BLw 25/53, RdL 1953, 212, 213 = MDR 1953, 543; v. 7. Juli 1953, V BLw 26/53, RdL 1953, 242, 244 f).

    Seine Entscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfen, ob er hiervon einen rechtsirrtümlichen Gebrauch gemacht hat oder ob er gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, insbesondere den Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt oder nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGHZ 9, 104, 110;… Senatsbeschl. v. 9. Juni 1953, aaO.; v. 7. Juli 1953, aaO.).

    Die Festsetzung eines ertragsangemessenen Pachtzinses bleibt allerdings auch immer eine tatrichterliche Schätzung, bei der sich die zu berücksichtigenden Umstände nicht durchweg ziffernmäßig bewerten lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Juli 1953, aaO., S. 245).

  • BGH, 09.02.1955 - V BLw 44/54

    Rechtsmittel

    Er macht weiter geltend, mit dieser Auffassung habe sich das Beschwerdegericht zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1953 (V BLw 26/53, Recht dLandw 1953, 242 ff) in Widerspruch gesetzt.

    Damit habe sich das Beschwerdegericht aber zu der angezogenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1953 (V BLw 26/53) in Widerspruch gesetzt, in der unter Nummer 4 ausgeführt sei, auch eine Naturalpacht müsse geändert werden, um den veränderten Verhältnissen gerecht zu werden, da sie allein diese nicht auszugleichen vermöge.

    Das Beschwerdegericht ist danach dem Sinn und Zweck des § 7 LPG nicht gerecht geworden, zumal da, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1953 (V BLw 26/53, RechtdLandw 1953, 242 [246 Schlussabsatz von Nr. 3;] vgl. auch BGHZ 6, 240 [247]) ausgeführt hat, die Lastenausgleichsabgabe eine gerade aus dem Eigentum an dem Grundbesitz folgende Zahlungsverpflichtung ist, die, wenn sie besteht, zugunsten des Verpächters Berücksichtigung erheischt.

  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 28/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsbeschwerde bemängelt, dass die Vorinstanzen auf die entscheidende Frage der Veränderung der Verhältnisse und ihre Auswirkung auf die beiderseitigen Leistungen überhaupt nicht eingegangen seien und infolgedessen auch, die Gesichtspunkte nicht behandelt hätten, die nach, der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1953 (V BLw 26/53, RechtdLandw 1953, 242) wesentlich seien.

    An dieser Auffassung hat der Senat in seiner von der Rechtsbeschwerde angezogenen Entscheidung vom 7. Juli 1953 (V BLw 26/53) festgehalten.

  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 44/58

    Rechtsmittel

    Die Neufestsetzung des Pachtzinses im Falle des § 7 LPG muß in der Regel auf einer Schätzung beruhen, weil die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände sich nicht durchweg ziffernmäßig erfassen lassen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Juli 1953, V BLw 26/53, RdL 1953, 242).
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