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| BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 3, 214
- MDR 1952, 35
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.06.1951 - V BLw 75/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Liegen die Voraussetzungen der Nr. 17 vor und kommen, entsprechend den Anträgen der Beteiligten, mehrere wirtschaftsfähige Personen unter den Miterben für die Zuweisung in Frage, so ist das Gericht bei der Zuweisung nicht an die Folgeordnung der Höfeordnung gebunden (§ § 5, 6 HöfeO), wie die Vorinstanzen im Einklang mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 21.12.1949 (OGHZ 3, 155 ff = RechtdLandw 1950, 123), der sich der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (Beschlüsse vom 20.2.1951, V BLw 134/49 in RechtdLandw 1951, 138 Nr. 16: vom 12.6.1951, V BLw 111/50 und V BLw 75/49), zutreffend angenommen haben.Wenn die Folgeordnung der Höfeordnung hiernach das Gericht bei der Zuweisung auch nicht bindet, so wird es doch - ebenso wie ein verständiger Hofeigentümer, der die Folge in seinen Hof durch Verfügung von Todes wegen regelt - diese Folgeordnung zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen nehmen, von ihr allerdings abweichen, wenn zu einer solchen Abweichung begründeter Anlaß besteht, so insbesondere dann, wenn die Abweichung dem festgestellten und nicht unvernünftigen Willen des Erblassers entsprechen würde oder wenn die Anwendung jener Regel bei den besonderen Verhältnissen eines Falles zu einem unbilligen Ergebnis führen würde (Beschluß des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 75/49).
- BGH, 12.06.1951 - V BLw 111/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Liegen die Voraussetzungen der Nr. 17 vor und kommen, entsprechend den Anträgen der Beteiligten, mehrere wirtschaftsfähige Personen unter den Miterben für die Zuweisung in Frage, so ist das Gericht bei der Zuweisung nicht an die Folgeordnung der Höfeordnung gebunden (§ § 5, 6 HöfeO), wie die Vorinstanzen im Einklang mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 21.12.1949 (OGHZ 3, 155 ff = RechtdLandw 1950, 123), der sich der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (Beschlüsse vom 20.2.1951, V BLw 134/49 in RechtdLandw 1951, 138 Nr. 16: vom 12.6.1951, V BLw 111/50 und V BLw 75/49), zutreffend angenommen haben. - BGH, 20.02.1951 - V BLw 134/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Liegen die Voraussetzungen der Nr. 17 vor und kommen, entsprechend den Anträgen der Beteiligten, mehrere wirtschaftsfähige Personen unter den Miterben für die Zuweisung in Frage, so ist das Gericht bei der Zuweisung nicht an die Folgeordnung der Höfeordnung gebunden (§ § 5, 6 HöfeO), wie die Vorinstanzen im Einklang mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 21.12.1949 (OGHZ 3, 155 ff = RechtdLandw 1950, 123), der sich der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (Beschlüsse vom 20.2.1951, V BLw 134/49 in RechtdLandw 1951, 138 Nr. 16: vom 12.6.1951, V BLw 111/50 und V BLw 75/49), zutreffend angenommen haben. - BGH, 12.06.1951 - V BLw 127/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50
Ob das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 17 a.a.O. eine Zuweisung an einen der wirtschaftsfähigen Miterben vornehmen muß, die Kannvorschrift also das Gericht zu einer entsprechenden Anordnung verpflichtet (so OGHZ 3, 290 ff [294] = RechtdLandw 1950, 143) oder bei Vorliegen besonderer Gründe von einer Zuweisung abgesehen werden kann (z.B. wenn etwa das mit dem Zuweisungsverfahren nach Nr. 17 verfolgte Ziel einer Überführung der landwirtschaftlichen Besitzung in das Eigentum eines selbstwirtschaftenden Landwirts in absehbarer Zeit nicht erreicht würde; vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 127/49), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben; denn die Auffassung der Rechtsbeschwerdeführer, daß das Gericht auch ohne Vorliegen besonderer Gründe von einer Zuweisung Abstand nehmen müsse, ist jedenfalls nicht zutreffend.
- BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19
Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer …
Die Beschwerdeentscheidung muss eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu Ungunsten des am Beschwerdeverfahren nicht Beteiligten enthalten (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1951 - V BLw 30/50, BGHZ 3, 214, 215; Beschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80, NJW 1980, 1960, 1961; Beschluss vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/82, NJW 1984, 2414;… Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 70 FamFG Rn. 14). - BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60
Notwendige Streitgenossenschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773).
- BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80
Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren
Der Verlust des Beschwerderechts gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für einen Beteiligten auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerde ent sch ei dung zur Folge, sofern diese keine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält (BGHZ 3, 214; BGH MDR 1961, 13o = NJW 1961, 124 (L); BayObLGZ n.F. 27, 21o;… Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. Ö;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Auf1, § 27 Rdn. Io m.w.N.). - BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
Es kann offen bleiben, ob § 62 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren - in dem es keine "Parteien" gibt, sondern grundsätzlich alle Wohnungseigentümer materiell beteiligt sind - anwendbar ist (vgl. BGH MDR 1952, 35 f.; KG WuM 1985, 97 ). - BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82
Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.11.1951 - V BLw 75/50 Sie steht mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone im Einklang (OGHZ 3, 155 = RechtdLandw 1950, 123; weiter OGH in RechtdLandw 1950, 143); ihr hat der erkennende Senat sich bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen (Beschlüsse vom 20.2.1951, V BLw 134/49, vom 12.6.1951, V BLw 111/50 u. V BLw 75/49 und vom 9.10.1951, V BLw 30/50).
Wenn die Folgeordnung der Höfeordnung hiernach das Gericht bei der Zuweisung auch nicht bindet, so wird es aber doch - ebenso wie ein verständiger Hofeigentümer, der die Folge in seinen Hof durch Verfügung von Todes wegen regelt - diese Folgeordnung zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen nehmen, von ihr allerdings abweichen, wenn zu einer solchen Abweichung begründeter Anlass besteht, so insbesondere dann, wenn die Abweichung dem festgestellten und nicht unvernünftigen Willen des Erblassers entsprechen würde oder wenn die Anwendung jener Regel bei den besonderen Verhältnissen eines Falles zu einem unbilligen Ergebnis führen würde (so die beiden bereits genannten Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12.6. und 9.10.1951, V BLw 75/49 und V BLw 30/50).
- BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90
BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer
Zu Recht weisen die Beschwerdeführer darauf hin, daß das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Institut der notwendigen Streitgenossenschaft nicht kennt (BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50] ; BayObLG Rpfleger 1971, 221). - BGH, 20.11.1951 - V BLw 34/50 Eine Zuweisungsentscheidung auf Grund von Nr. 17 BrMilRegVO Nr. 84 kann nur einheitlich allen an der Miterbengemeinschaft Beteiligten gegenüber ergehen (vgl. den zum Abdruck in der Amtl. Sammlung bestimmten Beschluß des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 30/50).
- BGH, 24.09.1962 - VII ZR 89/61
Auswertung von Lizenzrechten für die Herstellung von Dächern und Decken in …
Nach den von der Rechtsprechung hierzu aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (u.a. BGHZ 3, 214 und 31, 43). - BGH, 27.04.1954 - V BLw 82/53
Zuweisung und Abfindung im Landwirtschaftsrecht
- BayObLG, 09.04.1987 - BReg. 3 Z 159/86
Rechtswirksamkeit der Namensänderung bei im Zweiten Weltkrieg vom Reichsminister …
- BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 70/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1965 - V BLw 18/64
Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Versagung der Genehmigung bei dem …
- BGH, 27.10.1960 - V BLw 15/60
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Rechtsmittel
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