Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1964 - V BLw 30/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 33
- DNotZ 1965, 740
- DB 1965, 31
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84
Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …
Kauft z. B. ein Nebenerwerbslandwirt Grundstücke, um seinen Betrieb in absehbarer Zeit zu einem leistungsfähigen Vollerwerbsbetrieb zu entwickeln, so wird das agrarpolitisch verfolgte Ziel der Förderung und Schaffung leistungsfähiger Vollerwerbsbetriebe nicht in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1975, V BLw 26/74, NJW 1975, 2192 [BGH 10.07.1975 - V BLw 26/74] und 20. Oktober 1964, V BLw 30/64, RdL 1964, 320). - BGH, 28.10.1965 - V BLw 23/65
Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlichen Grundbesitzes - Erwerb …
Das Beschwerdegericht habe sich auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, RdL 1962, 263, vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, RdL 1963, 90 und vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, RdL 1964, 320; ferner den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. März 1962 - 10 WLw 9/62, RdL 1962, 156 und vom 2. November 1962 - 10 WLw 54/62, RdL 1963, 40 sowie die Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 30. Januar 1963 -WL 16/62, RdL 1963, 123 gestützte.Da der Grundsatz, daß beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke der Landwirt im Hauptberuf den Vorzug vor dem nebenberuflichen Landwirt habe, nicht ausnahmslos gelte (BGH Beschlüsse vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, a.a.O. und vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63) und hier der ländliche kleine Gewerbebetrieb des Käufers ohne Rückhalt aus der Landwirtschaft nicht tragfähig sei, wögen die Interessen der Käufer erheblich schwerer als die des Altbauern H.
Nach der Behauptung der Antragsteller gehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1952 - V BLw 43/51, 2. März 1953 - V BLw 94/52, 5. Februar 1957 - V BLw 36/56, 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. März 1962 - 10 WLw 9/62 und vom 2. November 1962 - 10 WLw 54/62 sowie des Beschwerdegerichts vom 30. Januar 1963 - WL 16/62 - davon aus, daß der interessierte Landwirt selbstwirtschaftender hauptberuflicher Landwirt ist.
Schließlich haben die Antragsteller auch keine Abweichung aufgezeigt, soweit sie unter Hinweis auf die Beschlüsse des Senats vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 und vom 26. Mai 1964 - V BLw 15/63 betonen, es gelte nicht ausnahmslos der Grundsatz, daß beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken der Landwirt im Hauptberuf den Vorzug vor dem nebenberuflichen Landwirt habe.
- BGH, 15.02.1979 - V BLw 20/78
Heilung eines Zustellungsmangels - Verbesserung der Agrarstruktur durch …
Der rechtliche Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, die Veräußerung an einen nicht hauptberuflichen Landwirt sei ungesund, wenn ein Landwirt im Hauptberuf das Grundstück zu Aufstockungszwecken dringend benötige und zum Erwerb bereit und fähig sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Grund besteht (vgl. Beschl. vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 = LM § 9 GrdstVG Nr. 4; Beschl. vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 = LM § 9 GrdstVG Nr. 15).Der Beteiligte zu 1 könnte zwar hauptberuflichen Landwirten gleichzustellen sein, wenn er willens und in der Lage ist, in absehbarer Zeit selbst eine gesunde Existenz als hauptberuflicher Landwirt zu begründen (Senatsbeschl. vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 = LM GrdstVG § 9 Nr. 4).
- BGH, 15.11.1966 - V BLw 18/66
Rechtsbeschwerde des Regierungspräsidiums Süd-Württemberg-Hohenzollern gegen …
Das Oberlandesgericht sei von den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1962 - V BLw 42/61 (RdL 1962, 263); vom 20. Oktober 1964 - V BLw 11/64 und vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 (RdL 1964, 320) dadurch abgewichen, daß es den Verkauf an eine Nichtlandwirtin genehmigt habe, obwohl mehrere hauptberufliche Landwirte am Erwerb der Grundstücke interessiert seien.Zu dem gleichen Ergebnis führt die Betrachtung des Beschlusses vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64.
- BGH, 04.05.1983 - V BLw 18/82
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - …
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei bei seiner Würdigung, daß der Beteiligte zu 1 allenfalls Landwirt im Nebenberuf sei, von dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 1964, V BLw 30/64, LM GrundstückverkehrsG § 9 Nr. 4 abgewichen. - BGH, 18.04.1996 - BLw 53/95
Ungesunde Verteilung von Grund und Boden im Landwirtschaftsrecht - …
Soweit die Rechtsbeschwerde schließlich auf die Entscheidungen des Senats vom 11. Juli 1961, V BLw 20/60 (RdL 1961, 229); v. 20. Oktober 1964, V BLw 30/64 (RdL 1964, 320) und v. 28. Oktober 1965, V BLw 16/65 (RdL 1966, 68) verweist und ihnen den Rechtssatz entnimmt, daß die Entscheidung zwischen mehreren gleichzustellenden Kaufinteressenten dem Verkäufer überlassen bleiben müsse, hat das Oberlandesgericht ebenfalls schon deshalb keinen hiervon abweichenden Rechtssatz aufgestellt, weil es nach seinen tatsächlichen Feststellungen gerade nicht davon ausgeht, daß der Beschwerdeführer der Beteiligten zu 1 gleichzustellen ist. - BGH, 08.11.1984 - V BLw 17/84
Veräusserung von Grund und Boden an einen nebenberuflichen Landwirt als ungesunde …
Das Beschwerdegericht weicht endlich auch nicht von der in Abschnitt II 2 der Rechtsbeschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 1964, V BLw 30/64, LM GrdstVG § 9 Nr. 4 ab. - BGH, 20.01.1983 - V BLw 14/82
Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Grundstückserwerbsgenehmigung …
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei bei seinem Beschluß von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 12. Februar 1963, V BLw 29/62, LM Grundstückverkehrsgesetz § 9 Nr. 1; 20. Oktober 1964, V BLw 30/64, LM a.a.O. Nr. 4 und 17. April 1980, III ZR 167/78, NJW 1980, 2576, abgewichen. - BGH, 31.10.1978 - V BLw 26/77
Materiell unzulässige Abweichungsrüge - Genehmigung eines …
Eine weitere Abweichung des Beschwerdebeschlusses sieht die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf den Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 - LM GrdstVG § 9 Nr. 4. Danach gelte der Vorrang hauptberuflicher Landwirte vor nebenberuflichen nicht ausnahmslos, sondern nur unter dem Vorbehalt einer Prüfung der Umstände des Einzelfalles; die Veräußerung an einen nebenberuflichen Landwirt bedeute nur dann eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens, wenn erwerbsbedürftige, erwerbsbereite und erwerbsfähige hauptberufliche Landwirte vorhanden seien. - BGH, 28.10.1965 - V BLw 16/65
Veräußerung eines Ackergrundstücks im Wege der freiwilligen Versteigerung - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, insbesondere auch nach den von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschlüssen vom 10. Juli 1962 (V BLw 42/61, RdL 1962, 265) und 20. Oktober 1964 (V BLw 30/64, RdL 1964, 320), können Landwirte im Hauptberuf und solche im Nebenberuf, wenn es sich um den Erwerb eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks handelt, nicht ohne weiteres gleichgestellt werden. - BGH, 01.12.1983 - V BLw 16/83
Wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts - Genehmigung eines …
- BGH, 30.11.1967 - V BLw 31/67
Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Landwirt im …
- BGH, 31.01.1967 - V BLw 31/66
Rechtsmittel
- BGH, 14.12.1966 - V VLw 29/66
Veräußerung des Grundstücks als eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden - …
- BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1980 - V BLw 7/79
Genehmigung von Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz - …
- BGH, 04.07.1979 - V BLw 11/79
Versagung der Genehmigung eines Grundstücksaufvertrages - Vorliegen einer …
- BGH, 28.10.1971 - V BLw 11/71
Anforderung an die Versagung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz - …
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