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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,830
BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52 (https://dejure.org/1952,830)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1952 - V BLw 34/52 (https://dejure.org/1952,830)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1952 - V BLw 34/52 (https://dejure.org/1952,830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Tatsächliche Beeinträchtigungen und die Gefahr des Eintritts solcher durch den Erwerber können keine Rechtsbeeinträchtigung darstellen (Beschluss des erkennenden Senats vom 3. April 1951, V BLw 3/50; BGHZ 1, 343 [351] = RechtdLandw 1951, 191 [193] = DNotZ 1951, 352).
  • BGH, 16.02.1951 - V BLw 3/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Tatsächliche Beeinträchtigungen und die Gefahr des Eintritts solcher durch den Erwerber können keine Rechtsbeeinträchtigung darstellen (Beschluss des erkennenden Senats vom 3. April 1951, V BLw 3/50; BGHZ 1, 343 [351] = RechtdLandw 1951, 191 [193] = DNotZ 1951, 352).
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Das Erfordernis einer Genehmigung im Grundstücksverkehr (Art IV KRG Nr. 45; Art III BrNilRegVO Nr. 84) stellt eine Verfügungsbeschränkung des Eigentümers dar; durch die Genehmigungserteilung wird diese Verfügungsbeschränkung beseitigt (Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 1951, V BLw 108/50, BGHZ 1, 267 [268] = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Denn durch die Zurückweisung seines Antrages auf gerichtliche Entscheidung wurde der Antragsteller verfahrensrechtlich in seinem Recht als Antragsteller beeinträchtigt (eine Rechtsverletzung kann auch auf verfahrensrechtlichem Gebiet liegen; vgl. den bereits erwähnten Beschluss des Senats vom 3. April 1951, BGHZ 1, 352; weiter Beschl. vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51; RechtdLandw 1952, 132 [133 unter II 2 a]).
  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 31/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Ein Beteiligter ist nicht ohne weiteres beschwerdeberechtigt (und auch nicht berechtigt zu einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung), eine Zulassung als Beteiligter verleiht kein Beschwerderecht, ein solches ist nur gegeben, wenn ein Beteiligter wirklich in einem Recht verletzt ist (vgl. den bereits erwähnten Beschluss vom 3. April 1951, BGHZ 1, 345; weiter Beschlüsse vom 15. Januar 1952, V BLw 31/51, und vom 8. Juli 1952, V BLw 100/51).
  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 100/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Ein Beteiligter ist nicht ohne weiteres beschwerdeberechtigt (und auch nicht berechtigt zu einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung), eine Zulassung als Beteiligter verleiht kein Beschwerderecht, ein solches ist nur gegeben, wenn ein Beteiligter wirklich in einem Recht verletzt ist (vgl. den bereits erwähnten Beschluss vom 3. April 1951, BGHZ 1, 345; weiter Beschlüsse vom 15. Januar 1952, V BLw 31/51, und vom 8. Juli 1952, V BLw 100/51).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 28/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Der Kreis der Beteiligten und der Kreis der Beschwerdeberechtigten decken sich also nicht; in der Regel ist es, wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1952; V BLw 77/51 und vom 23. September 1952, V BLw 28/52) erwünscht, dass der Kreis der Beteiligten weit gezogen wird, damit eine möglichst umfassende Regelung in einem Verfahren erreicht wird und nicht durch Nichtberücksichtigung eines wirklich Beteiligten (und Nichtzustellung der Entscheidung an ihn) die Rechtskraft der ergehenden Entscheidung in Frage gestellt wird.
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 77/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52
    Der Kreis der Beteiligten und der Kreis der Beschwerdeberechtigten decken sich also nicht; in der Regel ist es, wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1952; V BLw 77/51 und vom 23. September 1952, V BLw 28/52) erwünscht, dass der Kreis der Beteiligten weit gezogen wird, damit eine möglichst umfassende Regelung in einem Verfahren erreicht wird und nicht durch Nichtberücksichtigung eines wirklich Beteiligten (und Nichtzustellung der Entscheidung an ihn) die Rechtskraft der ergehenden Entscheidung in Frage gestellt wird.
  • BGH, 30.04.1992 - BLw 8/92

    Beschwerdeberechtigung in Landwirtschaftssachen - Beschwerdeberechtigung eines …

    Seine Begründung entspricht den Ausführungen im Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1952 (V BLw 34/52 RdL 52, 322), an denen der Senat festhält.
  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53

    Rechtsmittel

    Durch eine uneingeschränkte Genehmigung wird der Antragsteller nämlich in seinen Rechten nicht betroffen; sie führt im Gegenteil zu einer Besserung seiner Rechtslage, da er durch sie von einer bestehenden Verfügungsbeschränkung befreit wird (vgl. hierzu z.B. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52 = RechtdLandw 1952, 322 und vom 2. März 1953, V BLw 103/52 = RechtdLandw 1953, 129).
  • BGH, 02.11.1954 - V BLw 35/54

    Rechtsmittel

    Die im Beschluß vom 13. März 1951 vertretene Auffassung, daß bei uneingeschränkter Genehmigung einer Grundstücksveräußerung kein Vertragsteil beschwerdeberechtigt sei, ist vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. die Beschlüsse vom 14. Oktober 1952 - V BLw 32/52 und V BLw 34/52 RechtdLandw 1952, 322 sowie vom 2. März 1953 V BLw 103/52 RechtdLandw 1953, 129 und die oben angeführte Entscheidung vom 22. September 1953) aufrechterhalten worden.
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 103/52

    Rechtsmittel

    Das hat darin seinen Grund, dass die Vertragsteile durch die antragsgemässe Genehmigung in einem Recht nicht beeinträchtigt werden (§ 23 Abs. 2 LVO); durch die antragsgemässe Genehmigung wird ihre Rechtslage vielmehr verbessert, indem sie dadurch von einer bestehenden Verfügungsbeschränkung befreit werden (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; zuletzt Beschluss vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52, RechtdLandw 1952, 322).
  • BGH, 13.05.1965 - V BLw 4/65

    Bestellung eines Nießbrauchs zur Erhaltung eines Betriebes - Genehmigung der …

    Eine Rechtsverletzung kann auch auf verfahrensrechtlichem Gebiet liegen (vgl. V BLw 34/52 vom 14. Oktober 1952).
  • BGH, 09.04.1964 - V BLw 23/61

    Rechtsmittel

    Gegen den einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig zurückweisenden Beschluß des Amtsgerichts steht dem Antragsteller immer ein Beschwerderecht zu (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52, RdL 1952, 332; Pritsch, LwVG S. 283).
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 27/62

    Kündigung eines Pachtvertrages für den Fall der Erforderlichkeit der verpachteten …

    Eine Rechtsbeeinträchtigung ist für einen Antragsteller stets dann gegeben, wenn sein Antrag als unzulässig zurückgewiesen worden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52, RdL 1952, 332; Pritsch, LwVG § 22 S. 283, 287).
  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 70/53

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der bereits vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone in mehreren Entscheidungen (vgl. OGHZ 2, 303 = RechtdLandw 1950, 12 und 2, 316 = RechtdLandw 1950, 14) vertretenen Auffassung in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = Motz 1951, 345 sowie die Beschlüsse des Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52, Rechtd Landw 1952, 322, vom 2. März 1953, V BLw 103/52, RechtdLandw 1953, 129, und vom 22. September 1953, V BLw 53/53) auf den Standpunkt gestellt, dass durch die Genehmigung einer Grundstücksveräusserung kein Vertragsteil in einem Recht beeinträchtigt wird.
  • BGH, 03.03.1956 - V BLw 75/55

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotz 1951, 345; Beschlüsse vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52, RechtLandw 1952, 322 und vom 2. März 1953, V BLw 103/53, RechtdLandw 1953, 129) wird durch die uneingeschränkte Genehmigung einer Grundstücksveräußerung kein Vertragsteil in einem Recht beeinträchtigt, so daß gegen die Erteilung der Genehmigung keiner Vertragspartei ein Beschwerderecht zusteht.
  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 51/52

    Rechtsmittel

    Da die Unzulässigkeit eines gerichtlichen Verfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist, war im Rechtsbeschwerdeverfahren darüber hinaus noch die Unzulässigkeit des Antrages auf gerichtliche Entscheidung auszusprechen, wie das vom Beschwerdegericht entsprechend auch in seinem Beschluss vom 13. Februar 1952 in der Sache 10 WLw 414/51 (= V BLw 34/52 des erkennenden Senats, Beschluss vom 14. Oktober 1952), geschehen ist.
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