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| BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56 |
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Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1952 - V BLw 43/51
Veräußerung von Hauberganteilen
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56
Der Erwerb solcher Grundstücke durch Nichtlandwirte, der aus Kapitalanlagegründen, also nicht zum Zwecke der Selbstbewirtschaftung erfolgt, stellt danach eine höchst ungesunde Erscheinung dar, die, wie der erkennende Senat in der angeführten Entscheidung ausgeführt hat, verhindert werden muß (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 29. April 1952, V BLw 43/51, BGHZ 6, 35 [46/47] = RechtdLandw 1952, 219 = NJW 1952, 1110 = Lind-Möhr Nr. 3 zu Art IV KRG 45). - BGH, 02.03.1953 - V BLw 94/52
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Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56
Das hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 2. März 1953 (V BLw 94/52) dargelegt, auf die sich die obere Landwirtschaftsbehörde u.a. für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde beruft. - BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53
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Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56
Mit Recht hat die obere Landwirtschaftsbehörde sich für die von ihr behauptete Abweichung in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des erkennenden Senat vom 17. November 1955 (V BLw 69/53) berufen.
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 23/65
Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlichen Grundbesitzes - Erwerb …
Auf dieses Merkmal werde auch in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 2. März 1953 - V BLw 94/52 und vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 (RdL 1957, 177) sowie in den Beschlüssen vom 29. April 1952 - V BLw 43/51 - (BGHZ 6, 35 = RdL 1952, 219) und vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60 (RdL 1961, 229) hingewiesen.Die Genehmigung des Grundstückskaufs dürfe aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann nicht ausgesprochen werden, wenn der begünstigte Landwirt das Grundstück als Kapitalanlage erwerben würde (BGH Beschluß vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56, a.a.O.).
Nach der Behauptung der Antragsteller gehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1952 - V BLw 43/51, 2. März 1953 - V BLw 94/52, 5. Februar 1957 - V BLw 36/56, 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, 10. Juli 1962 - V BLw 42/61, 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64, des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. März 1962 - 10 WLw 9/62 und vom 2. November 1962 - 10 WLw 54/62 sowie des Beschwerdegerichts vom 30. Januar 1963 - WL 16/62 - davon aus, daß der interessierte Landwirt selbstwirtschaftender hauptberuflicher Landwirt ist.
Auch wenn, wie die Rechtsbeschwerdeführer meinen, in den erwähnten Beschlüssen des Senats vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 und vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60 der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus Kapitalanlagegründen oder wegen ungerechtfertigter Anhäufung von Grundbesitz in einer Hand mißbilligt wird, nimmt doch nach dem eigenen Vorbringen der Rechtsbeschwerdeführer der angefochtene Beschluß keinen anderen Standpunkt in dieser Rechts frage ein.
- BGH, 22.12.1975 - V BLw 11/75
Darlegung der Abweichung bei Abweichungsrechtsbeschwerde - Rügemöglichkeit der …
vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 (RdL 1957, 177), vom 11. Juli 1961 - V BLw 32/60, vom 7. Juli 1964 - V BLw 40/63, vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67 (RdL 1968, 66).Abgesehen davon, daß die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 und vom 11. Juli 1961 - V BLw 32/60 - nicht zum Grundstückverkehrsgesetz ergangen sind und schon deshalb von einer Identität des Rechtsgrundsatzes in den Vergleichsentscheidungen und dem angegriffenen Beschluß nicht gesprochen werden kann (vgl. BGH RdL 1955, 251, 253; Beschluß vom 22. Februar 1973 - V BLw 29/72 - S. 7 ff), hat die Rechtsbeschwerde wiederum nicht dargelegt, inwieweit der angefochtene Beschluß und die Vergleichsentscheidungen die gleiche Rechtsfrage unterschiedlich beantworten.
- BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57
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Wegen des Sachverhalts wird auf die Darstellung unter I des in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Senats vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56) Bezug genommen, durch den die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden ist.Die Geschwister F. halten auch noch in einem anderen Punkte eine Abweichung des Beschwerdegerichts von der Vorentscheidung des Senats in dieser Sache (V BLw 36/56) für gegeben.
- BGH, 12.11.1957 - V BLw 30/57
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Grundbesitz - nicht zuletzt wegen des allgemein bestehenden großen Landbedarfs - grundsätzlich nur solchen Personen zukommen darf und vorbehalten bleiben muß, die an der land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung nichts ändern und ihn auch selbst bewirtschaften wollen (vgl. z.B. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Februar 1957, V BLw 36/56).Die Frage der Erwerbsbereitschaft selbstwirtschaftender Landwirte setzt allerdings nach, der Entscheidung, des erkennenden Senats vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56) eine zuverlässige und sorgfältige Prüfung voraus, bei der auch den Besonderheiten des einzelnen Falles Rechnung getragen werden muß, wie es gerade in der damals vom Senat entschiedenen Sache der Fall war.
- BGH, 28.05.1963 - V BLw 35/62
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Der Senat hat andererseits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1957, V BLw 36/56), daß bei dieser Prüfung die kauflustigen Landwirte, denen der Vorrang gegeben werden soll, bezeichnet werden, wenn nicht deren Vorhandensein gerichtskundig war. - BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
Der erkennende Senat hat nämlich zu der Frage, welcher Zeitpunkt dafür maßgebend ist, ob Kaufinteressenten aus dem Kreise der Landwirte vorhanden sind, in seiner Entscheidung vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56) Stellung genommen und sich dahin ausgesprochen, daß es auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz ankommt, hat also denselben Standpunkt vertreten, den im vorliegenden Falle das Beschwerdegericht eingenommen hat. - BGH, 10.12.1957 - V BLw 39/57
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Es befindet sich zudem in Übereinstimmung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56, RdL 1957, 177), in der dieser ausgesprochen hat, daß das Interesse des Veräußerers die Genehmigung eines mit einem Nichtlandwirt geschlossenen Vertrages nur zu rechtfertigen vermöge, wenn in den Kreisen der Land- und Forstwirtschaft keine Interessenten für das Grundstück zu finden seien. - BGH, 01.04.1968 - III ZR 218/65
Allgemeine von der Rechtsprechung entwickelte Entschädigungsgrundsätze - …
Nach dieser Rechtsprechung war vielmehr z.B. die Genehmigung zu einer solchen Veräußerung aus dem Gesichtspunkt der ungesunden Bodenverteilung, der als Versagungsgrund in den Ausführungsvorschriften zum Kontrollratsgesetz Nr. 45 anderer Länder ausdrücklich normiert war, grundsätzlich dann nicht zu versagen, wenn sich in den Kreisen der Landwirte kein Interessent fand, der bereit war, das betreffende Grundstück zu einem angemessenen Preis und zu angemessenen Bedingungen zu übernehmen (Beschl. v. 17. November 1953 - V BLw 69/53; v. 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 = RdL 1957, 177; v. 25. April 1961 - V BLw 30/60 = RdL 1961, 148, 150). - BGH, 20.10.1964 - V BLw 37/63
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Es handelt sich um die Beschlüsse des Senats vom 25. April 1961 (V BLw 30/60, RdL 1961, 148) und 5. Februar 1957 (V BLw 36/56, RdL 1957, 177) sowie um die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 20. Oktober 1955 (RdL 1956, 166), Nürnberg vom 24. Oktober 1956 (DNotZ 1957, 617 Nr. 7), Frankfurt vom 8. Juli 1963 (NJW 1963, 2273 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]) und Karlsruhe vom 29. Mai 1963 (RdL 1963, 266). - BGH, 09.04.1964 - V BLw 23/61
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Die Rechtsbeschwerde macht unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 5. Februar 1957 (V BLw 36/56, RdL 1957, 177 ), 4. Juli 1957 (V BLw 66/56, RdL 1957, 241 ), 12. November 1957 (V BLw 30/57, RdL 1958, 12) und 25. April 1961 (V BLw 30/60, RdL 1961, 148) geltend, das Oberlandesgericht sei von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen, indem es den Grundsatz, daß der Erwerb land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke durch einen Nichtlandwirt oder einen Landwirt im Nebenberuf beim Vorhandensein von erwerbswilligen Berufslandwirten in der Regel zu einer ungesunden Bodenverteilung führe, ohne weiteres auf den vorliegenden Fall angewandt habe, ohne zu prüfen, ob besonders triftige Gründe einen Erwerb des Hofes durch den Antragsteller rechtfertigten, vor allem ob nicht ein überwiegendes volkswirtschaftliches Interesse an dem Erwerb durch den Antragsteller bestehe. - BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58
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- BGH, 08.10.1957 - V BLw 28/57
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- BGH, 20.10.1964 - V BLw 11/64
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