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| BGH, 08.07.1952 - V BLw 41/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Neue Gesetze in Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 08.07.1952 - V BLw 41/52
In solchen Fällen ist es in Abweichung von der Regel, daß die Beschwerdeentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf nachzuprüfen ist, ob das zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung geltende Recht richtig angewendet worden ist (§ 4 LVR), zulässig, Gesetzesänderungen, die nach Erlass der angefochtenen Entscheidung getroffen sind, in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu berücksichtigen und die sich aus der veränderten Gesetzeslage ergebende Entscheidung bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu erlassen (vgl. entsprechend für das Revisionsverfahren BGHZ 2, 324 [328]).
- BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages
(Beschl. des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952, V BLw 41/52; und entsprechend für das Revisionsverfahren BGHZ 2, 324 [328]). - BGH, 20.10.1953 - V BLw 62/53
Rechtsmittel
Das Oberlandesgericht geht in Übereinstimmung mit der im Schrifttum (Fischer-Wöhrmann LPG § 8 Bem. III 4 Buchst. b; Lange-Wulff, Landpachtrecht, LPG § 8 Anm. 78; für das frühere Recht: Pritsch, Pachtnotrecht, RPO § 3 Bem. C II 4; Sauer-Weißer RPO § 3 Anm. 18) und auch vom erkennenden Senat (Beschlüsse vom 8. April 1952, V BLw 59/51, und vom 8. Juli 1952, V BLw 41/52) vertretenen Auffassung zutreffend davon aus, daß auch gegenüber einer fristlosen Kündigung ein Pachtschutzantrag zulässig ist, dessen Voraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Landpachtgesetzes nach § 8 LPG zu beurteilen sind.
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