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   BGH, 29.09.1952 - V BLw 47/52   

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https://dejure.org/1952,2600
BGH, 29.09.1952 - V BLw 47/52 (https://dejure.org/1952,2600)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1952 - V BLw 47/52 (https://dejure.org/1952,2600)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1952 - V BLw 47/52 (https://dejure.org/1952,2600)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1951 - V BLw 2/51
    Auszug aus BGH, 29.09.1952 - V BLw 47/52
    In derartigen Fällen bilden, wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 27. August 1949 (RechtdLandw 1949, Seite 275) angenommen hat (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1951, V BLw 2/51), die Kosten des Rechtsmittelverfahrens die Hauptsache im Sinne der §§ 50, 51 LVO.
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 95/52

    Rechtsmittel

    Das gilt indessen nur dann, wenn wegen Rücknahme des Rechtsmittels eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergehen kann (vgl. z.B. V BLw 2/51 und V BLw 47/52).
  • BGH, 10.03.1955 - V BLw 14/55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits unter der Geltung der dem § 45 LwVG entsprechenden Vorschrift des § 51 LVO in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 27. August 1949 (Rechtd-Landw 1949, 275) ausgesprochen, daß im Falle der Zurücknahme eines Rechtsmittels die Kosten des Rechtsmittelverfahrens die Hauptsache im Sinne des § 51 LVO bilden (vgl. Beschluß vom 29. September 1952 V BLw 47/52), und diese im übrigen auch allgemein anerkannte Auffassung bei der Anwendung des § 45 LwVG aufrechterhalten (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1954 V BLw 96/53).
  • BGH, 29.05.1954 - V BLw 96/53

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat unter der Geltung der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen angenommen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens die Hauptsache im Sinne der § § 50, 51 LVO bildeten und danach in solchen Fällen eine selbständige Entscheidung über die Kosten zulässig sei (vgl. z.B. den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. September 1952, V BLw 47/52).
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