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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,103
BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50 (https://dejure.org/1951,103)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1951 - V BLw 5/50 (https://dejure.org/1951,103)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1951 - V BLw 5/50 (https://dejure.org/1951,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 343
  • NJW 1951, 561
  • DNotZ 1951, 352
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • RG, 23.03.1936 - IV 260/35

    1. Steht das Verbot der Änderung zum Nachteil des Revisionsklägers der Verwerfung …

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
    Denn die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist in allen Instanzen, also in den höheren Instanzen zugleich für das Verfahren in den unteren Instanzen, von Amts wegen zu prüfen und es ist die Unzulässigkeit des in der unteren Instanz als zulässig angesehenen Rechtsmittels in der oberen Instanz von Amts wegen auszusprechen, wenn sie sich bei dieser Prüfung ergibt, (so die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere RGZ 151, 45; vgl. Stein-Johas-Schönke, § 559 Bem. III, 2 und Anm. 24).
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
    Dieser Auffassung kann nicht zugestimmt werden, wie der erkennende Senat in seiner zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 13. März 1950 (V BLw 108/50) dargelegt hat.
  • RG, 10.01.1918 - IV 324/17

    Recht zur Entziehung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
    Das Erbrecht und das Pflichtteils recht sind zwar schon während Lebzeiten des Erblassers als bestehende subjektive Rechte anzusehen, nicht aber gilt das gleiche für die erst mit dem Tode des Erblassers zur Entstehung gelangenden Erb- und Pflichtteils ansprüche (RGZ 49, 372; 92, 1 ff [2-4]; 169, 98 ff [99]; RGRK, § 2317 Anm. 4;… Palandt, 8. Auflage, § 1922 Anm. 1 und § 2317 Anm. 1; von Tuhr, Allgemeiner Teil I, 128 und 182; Kipp Erbrecht, 1913, 400, § 151 unter II 1 und Anm. 7).
  • BGH, 13.03.1951 - V Blw 122/50

    Hofübergabe. Beschwerderecht der Landwirtschaftshehörde

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
    Zum Zwecke der Wahrung der öffentlichen Belange sind die Landwirtschaftsbehörden zur Mitwirkung berufen und steht ihnen auch ein Beschwerderecht bei Hofesübergabevertragen zu (vgl. dazu den zum Abdruck bestimmten Beschluß des Senats vom 13. März 1951, V Blw 122/50).
  • RG, 31.03.1942 - VII 101/41

    Kommt es für den Beginn der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. auf den Zeitpunkt an, …

    Auszug aus BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50
    Das Erbrecht und das Pflichtteils recht sind zwar schon während Lebzeiten des Erblassers als bestehende subjektive Rechte anzusehen, nicht aber gilt das gleiche für die erst mit dem Tode des Erblassers zur Entstehung gelangenden Erb- und Pflichtteils ansprüche (RGZ 49, 372; 92, 1 ff [2-4]; 169, 98 ff [99]; RGRK, § 2317 Anm. 4;… Palandt, 8. Auflage, § 1922 Anm. 1 und § 2317 Anm. 1; von Tuhr, Allgemeiner Teil I, 128 und 182; Kipp Erbrecht, 1913, 400, § 151 unter II 1 und Anm. 7).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Ebenso wie Erb- und Pflichtteilsansprüche erst mit dem Tode des Erblassers zur Entstehung gelangen (BGHZ 1, 343 [BGH 03.04.1951 - V BLw 5/50] [349] und die dort angeführte Rechtsprechung und Rechtslehre), besteht für den Vermächtnisnehmer vor dem Eintritt des Erbfalles lediglich eine tatsächliche Aussicht.
  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden …

    Der Senat hat demgemäß in gleichgelagerten Fällen das Beschwerderecht eines am Übergabevertrag nicht beteiligten weichenden Erben grundsätzlich verneint (BGHZ 1, 343 ff).

    Ebensowenig ist ein Recht des Beschwerdeführers als weichender Erbe im Hinblick auf seine Abfindungsansprüche unmittelbar beeinträchtigt (BGHZ 1, 343, 347 bis 351).

    Diese Regelung berührt - unabhängig davon, wie sie beschaffen ist - rechtlich ihre gesetzlichen Abfindungsansprüche nicht (BGHZ 1, 343, 351).

    Darunter versteht der Bundesgerichtshof, insbesondere der Senat, nur ein materielles Recht (BGHZ 1, 343, 352; 41, 114, 116; Beschl. v. 2. Februar 1968, V BLw 34/67, RdL 1968, 97, 98; Beschl. v. 12. November 1980, IVb ZB 712/80, FamRZ 1981, 132; v. 11. April 1984, IVb ZB 87/83, FamRZ 1984, 671; v. 18. Januar 1989, IVb ZB 208/87, NJW 1989, 1858; vgl. auch BGHZ 120, 396, 398).

  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht …

    Es muss sich um die unmittelbare Beeinträchtigung eines eigenen materiellen Rechts handeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465 Rn. 9 m.w.N.; Beschluss vom 3. April 1951 - V BLw 5/50, BGHZ 1, 343, 351 ff.).
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