Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1951 - V BLw 52/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,3031
BGH, 20.11.1951 - V BLw 52/50 (https://dejure.org/1951,3031)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1951 - V BLw 52/50 (https://dejure.org/1951,3031)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1951 - V BLw 52/50 (https://dejure.org/1951,3031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,3031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1951 - V BLw 117/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1951 - V BLw 52/50
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1951 (V BLw 117/49) ausgeführt hat, kommt es bei einem Kinde darauf an, ob allein mangelnde Altersreife der Grund der Wirtschaftsunfähigkeit ist, ob die Annahme gerechtfertigt erscheint, das Kind werde nach Neigung und Einfluss durch die Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen, oder ob das nicht der Fall ist.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 5/53

    Rechtsmittel

    In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann die Wirtschaftsfähigkeit eines Beteiligten nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob der Begriff der Wirtschaftsfähigkeit verkannt ist oder ob Verstöße gegen die Denkgesetze oder Verfahrensmängel vorliegen (vgl. BGH vom 20.11.1951, V BLw 52/50).

    Wenn jedoch mit der Bemerkung des Beschwerdegerichts, daß Heinrich bei einer Übernahme des Hofes während der Einarbeitung mit der Unterstüzung durch die Eheleute G. rechnen könne, gesagt werden soll, daß Heinrich sich die etwa noch fehlenden Kenntnisse in kurzer Zeit aneignen werde, so kann das nicht als ausreichend angesehen werden; denn der Übernehmer muß ohne weiteres in der Lage sein, den in Betracht kommenden Hof in einer Weise zu bewirtschaften, daß keine größeren Ausfälle in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft entstehen, als sie auch bei jedem anderen neu aufziehenden, den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft auf dem Hof gewachsenen Landwirt entstehen würden (vgl. BGH vom 20. November 1951, V BLw 52/50 und V BLw 121/49 = RechtdLandw 1951, 216).

  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 67/53

    Rechtsmittel

    Das Oberlandesgericht ist der Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt, nach der darauf abzustellen ist, ob die Annahme gerechtfertigt erscheint, das Kind werde nach Neigung und Einfluss durch die Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen, und ein natürliches Hineinwachsen in diese Tätigkeit ohne Rücksicht auf den Erbfall das Entscheidende ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Mai 1951, V BLw 117/49, RechtdLandw 1951, 302 und vom 20. November 1951, V BLw 52/50).
  • BGH, 22.11.1956 - V Blw 29/56

    Rechtsmittel

    Wer die Wirtschaftsfähigkeit für sich in Anspruch nimmt, muß nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage sein, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 20. November 1951, V BLw 52/50, sowie Pritsch DNotZ 1952, 199 [201] und die weiteren dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 26/52

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. November 1951 (V BLw 52/50) ausgeführt hat, erfordert die Wirtschaftsfähigkeit, dass der Betreffende nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof ordnungsmässig zu bewirtschaften (…Pritsch a.a.O. Seite 201 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht