Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1951 - V BLw 52/50 |
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- BGH, 22.05.1951 - V BLw 117/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1951 - V BLw 52/50
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1951 (V BLw 117/49) ausgeführt hat, kommt es bei einem Kinde darauf an, ob allein mangelnde Altersreife der Grund der Wirtschaftsunfähigkeit ist, ob die Annahme gerechtfertigt erscheint, das Kind werde nach Neigung und Einfluss durch die Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen, oder ob das nicht der Fall ist.
- BGH, 05.05.1953 - V BLw 5/53
Rechtsmittel
In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann die Wirtschaftsfähigkeit eines Beteiligten nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob der Begriff der Wirtschaftsfähigkeit verkannt ist oder ob Verstöße gegen die Denkgesetze oder Verfahrensmängel vorliegen (vgl. BGH vom 20.11.1951, V BLw 52/50).Wenn jedoch mit der Bemerkung des Beschwerdegerichts, daß Heinrich bei einer Übernahme des Hofes während der Einarbeitung mit der Unterstüzung durch die Eheleute G. rechnen könne, gesagt werden soll, daß Heinrich sich die etwa noch fehlenden Kenntnisse in kurzer Zeit aneignen werde, so kann das nicht als ausreichend angesehen werden; denn der Übernehmer muß ohne weiteres in der Lage sein, den in Betracht kommenden Hof in einer Weise zu bewirtschaften, daß keine größeren Ausfälle in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft entstehen, als sie auch bei jedem anderen neu aufziehenden, den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft auf dem Hof gewachsenen Landwirt entstehen würden (vgl. BGH vom 20. November 1951, V BLw 52/50 und V BLw 121/49 = RechtdLandw 1951, 216).
- BGH, 15.12.1953 - V BLw 67/53
Rechtsmittel
Das Oberlandesgericht ist der Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt, nach der darauf abzustellen ist, ob die Annahme gerechtfertigt erscheint, das Kind werde nach Neigung und Einfluss durch die Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen, und ein natürliches Hineinwachsen in diese Tätigkeit ohne Rücksicht auf den Erbfall das Entscheidende ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Mai 1951, V BLw 117/49, RechtdLandw 1951, 302 und vom 20. November 1951, V BLw 52/50). - BGH, 22.11.1956 - V Blw 29/56
Rechtsmittel
Wer die Wirtschaftsfähigkeit für sich in Anspruch nimmt, muß nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage sein, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 20. November 1951, V BLw 52/50, sowie Pritsch DNotZ 1952, 199 [201] und die weiteren dort angeführten Entscheidungen). - BGH, 14.10.1952 - V BLw 26/52
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. November 1951 (V BLw 52/50) ausgeführt hat, erfordert die Wirtschaftsfähigkeit, dass der Betreffende nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof ordnungsmässig zu bewirtschaften (…Pritsch a.a.O. Seite 201 ff).
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