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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1800
BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53 (https://dejure.org/1953,1800)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - V BLw 53/53 (https://dejure.org/1953,1800)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - V BLw 53/53 (https://dejure.org/1953,1800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 29
  • DNotZ 1953, 646
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Durch eine uneingeschränkte Genehmigung wird der Antragsteller nämlich in seinen Rechten nicht betroffen; sie führt im Gegenteil zu einer Besserung seiner Rechtslage, da er durch sie von einer bestehenden Verfügungsbeschränkung befreit wird (vgl. hierzu z.B. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52 = RechtdLandw 1952, 322 und vom 2. März 1953, V BLw 103/52 = RechtdLandw 1953, 129).

    Sie macht auch nicht geltend, daß die Genehmigung des Vergleichs aus sachlichen Gründen hätte versagt werden müssen, womit sie nicht hätte durchdringen können, da die Wahrung der öffentlichen Interessen, denen das Erfordernis der Genehmigung dienen soll, ausschließlich Sache der Landwirtschaftsbehörden ist (BGHZ 1, 267 ff; ferner Beschluß vom 4. November 1952, V BLw 56/52).

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Dabei hat sie anscheinend die Rechtsprechung des erkennenden Senats im Auge, nach der offensichtlich nichtigen Verträgen die Genehmigung zu versagen ist (vgl. Beschluß vom 8. April 1952, V BLw 63/51 = RechtdLandw 1952, 300; ferner BGHZ 7, 161 ff [163/164]).
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 103/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Durch eine uneingeschränkte Genehmigung wird der Antragsteller nämlich in seinen Rechten nicht betroffen; sie führt im Gegenteil zu einer Besserung seiner Rechtslage, da er durch sie von einer bestehenden Verfügungsbeschränkung befreit wird (vgl. hierzu z.B. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52 = RechtdLandw 1952, 322 und vom 2. März 1953, V BLw 103/52 = RechtdLandw 1953, 129).
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Dabei hat sie anscheinend die Rechtsprechung des erkennenden Senats im Auge, nach der offensichtlich nichtigen Verträgen die Genehmigung zu versagen ist (vgl. Beschluß vom 8. April 1952, V BLw 63/51 = RechtdLandw 1952, 300; ferner BGHZ 7, 161 ff [163/164]).
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 34/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Durch eine uneingeschränkte Genehmigung wird der Antragsteller nämlich in seinen Rechten nicht betroffen; sie führt im Gegenteil zu einer Besserung seiner Rechtslage, da er durch sie von einer bestehenden Verfügungsbeschränkung befreit wird (vgl. hierzu z.B. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952, V BLw 34/52 = RechtdLandw 1952, 322 und vom 2. März 1953, V BLw 103/52 = RechtdLandw 1953, 129).
  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 56/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53
    Sie macht auch nicht geltend, daß die Genehmigung des Vergleichs aus sachlichen Gründen hätte versagt werden müssen, womit sie nicht hätte durchdringen können, da die Wahrung der öffentlichen Interessen, denen das Erfordernis der Genehmigung dienen soll, ausschließlich Sache der Landwirtschaftsbehörden ist (BGHZ 1, 267 ff; ferner Beschluß vom 4. November 1952, V BLw 56/52).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Ist der Vertrag aber unwirksam, so bedurfte es keiner Entscheidung über die Frage der ungesunden Verteilung der Bodennutzung und ebensowenig eines Eingehens auf die bisher nicht in Zweifel gezogene Wirtschaftsfähigkeit der Übernehmerin und auf das weitere Vorbringen der Rechtsbeschwerde zu den Versagungsgründen des Art IV Nr. 4 Buchst. b KRG Nr. 45 und des Art III Nr. 5 Buchst. c BrMilRegVO Nr. 84. Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 22. September 1953 (V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 326 = MDR 1954, 29 = DNotZ 1953, 646) dargelegt hat, sind die Landwirtschaftsgerichte im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren, wenn auch nicht verpflichtet, so doch berechtigt, die nachgesuchte Genehmigung im Falle der Nichtigkeit des Vertrages zu versagen.

    Nach der oben angeführten Entscheidung vom 22. September 1953 (V BLw 53/53) sind die Landwirtschaftsgerichte auch nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, die nachgesuchte Genehmigung oder Zustimmung im Falle der Nichtigkeit des Vertrages zu versagen.

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55

    Rechtsmittel

    Zustimmung zu versagen (Ergänzung zum Beschluß vom 22. September 1953 V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = Lind-Möh § 23 LVO Nr. 24 = MDR 1954, 29).

    Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 22. September 1955 (V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = MDR 1954, 29) ausgeführt, das Landwirtschaftsgericht sei auch bei offensichtlicher Nichtigkeit des Vertrages rechtlich nicht gehindert, über die nachgesuchte Genehmigung sachlich zu entscheiden und dem Beteiligten, der die Nichtigkeit des Vertrages behaupte, deren Geltendmachung in einem besonderen Verfahren vor dem dazu zuständigen Gericht zu überlassen.

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Selbst wenn man aber eine solche annehmen wollte, wäre das Beschwerdegericht nicht genötigt gewesen, diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Zustimmung zu versagen, vielmehr hätte es die Frage der privatrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages dahingestellt sein lassen und es den Beteiligten überlassen können, die angebliche privatrechtliche Unwirksamkeit des Vertrages in einem besonderen dafür offen stehenden Verfahren geltend zu machen (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. September 1953, V BLW 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = MDR 1954, 29 und vom 15. Dezember 1953, V BLw 70/53).
  • BGH, 13.05.1965 - V BLw 10/65

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung durch die Kreislandwirtschaftsbehörde …

    30. Januar 1951 - V BLw 57/49 (RdL 1951, 129), 22. September 1953 - V BLw 53/53 (MDR 1954, 29), 16. Februar 1954 - V BLw 60/53 (BGHZ 12, 286), 8. November 1955 - V BLw 31/55 (RdL 1956, 87) und 28. Januar 1958 - V BLw 44/57 (RdL 1958, 126).
  • BGH, 14.03.1956 - V ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, die Rechtswirksamkeit oder den Bestand des zu genehmigenden Vertrages zu prüfen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 22. September 1953, V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 326 und vom 8. November 1955, V BLw 31/55).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 5/54

    Beschwerdefrist und Rechtsmittelbelehrung

    Die Annahme des Oberlandesgerichts, dass die Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten eine formelle Beschwer voraussetze, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach bei uneingeschränkter und vorbehaltloser Genehmigung einer Grundstücksveräusserung kein Vertragsteil in einem Recht beeinträchtigt ist, so dass ihm auch kein Beschwerderecht zusteht (vgl. BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345 = NJW 1951, 483; ferner Beschlüsse vom 2. März 1953 V BLw 103/52 RechtdLandw 1953, 129, vom 22. September 1953 V BLw 53/53 und vom 15. Dezember 1953 V BLw 70/53).
  • BGH, 02.11.1954 - V BLw 35/54

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat bereits der Oberste Gerichtshof (…a.a.O.) zutreffend darauf hingewiesen, daß die durch den Abschluß des Vertrages eingetretene Bindung der Vertragsteile nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist, wie überhaupt die privatrechtliche Gültigkeit des Vertrages im Genehmigungsverfahren grundsätzlich nur zu beachten ist, wenn der Vertrag offensichtlich nichtig ist (vgl. Beschluß vom 22. September 1953 - V Blw 53/53 RechtdLandw 1953, 326 und die weiter dort angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats).
  • BGH, 05.07.1967 - V BLw 4/67

    Genehmigung eines Erbvertrages - Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchs

    Richtig ist, daß der Senat im Beschluß vom 7. Dezember 1954 (V BLw 53/53, RdL 1955, 84) ausgesprochen hat, daß an die Wirtschaftsfähigkeit grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind und daß eine milde Beurteilung, wie sie bei der Witwe des Hofeigentümers angezeigt sei, nicht Platz greifen könne, wenn es sich um eine Schwester des Hofeigentümers handle.
  • BGH, 19.05.1961 - V BLw 28/60

    Rechtsmittel

    Wenn das Oberlandesgericht eine offensichtliche Nichtigkeit des Vertrages verneint, wie das im gegenwärtigen Verfahren geschehen ist, oder zu dieser Frage keine Stellung nimmt, so beeinträchtigt dies die Rechte der Antragsgegnerin nicht und gibt ihr daher kein Beschwerderecht (vgl. den schon vom Oberlandesgericht angeführten Beschluß des Senatsvom 22. September 1953, V BLw 53/53, RdL 1953, 326).
  • BGH, 02.02.1960 - V BLw 42/59

    Beschwerde gegen einen Hofübergabevertrag - Übergehen eines Hoferbeberechtigten …

    Selbst im Falle offensichtlicher Nichtigkeit wäre das Beschwerdegericht nicht genötigt gewesen, diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Genehmigung zu versagen, vielmehr hätte es die Frage der privatrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages dahingestellt sein lassen und es dem Antragsgegner überlassen können, die angebliche privatrechtliche Unwirksamkeit des Vertrages in einem besonderen dafür offen stehenden Verfahren geltend zu machen (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 22. September 1953, V BLw 53/53, RdL 1953, 327 = MDR 1954, 29 und vom 15. Dezember 1953, V BLw 70/53).
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1959 - V BLw 43/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1955 - V BLw 70/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1954 - V BLw 62/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 70/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 36/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 28/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 8/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1954 - V BLw 85/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1965 - V BLw 9/65

    Grundstücksvermächtnisse über landwirtschaftliche Grundstücke - Unter der Geltung …

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