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| BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1952 - V BLw 43/51
Veräußerung von Hauberganteilen
Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53
Diese Voraussetzung liegt in der Regel vor, wenn der Erwerber bereits Land in eigener Bewirtschaftung besitzt und hierdurch eine ausreichende Lebensgrundlage hat (vgl. OGHZ 2, 192 ff [196] = RechtdLandw 1949, 163; ferner OGHZ 2, 275 ff; BGH vom 11. Dezember 1951, V BLw 121/50, und BGHZ 6, 35 [46]). - BGH, 11.12.1951 - V BLw 121/50
Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53
Diese Voraussetzung liegt in der Regel vor, wenn der Erwerber bereits Land in eigener Bewirtschaftung besitzt und hierdurch eine ausreichende Lebensgrundlage hat (vgl. OGHZ 2, 192 ff [196] = RechtdLandw 1949, 163; ferner OGHZ 2, 275 ff; BGH vom 11. Dezember 1951, V BLw 121/50, und BGHZ 6, 35 [46]). - BGH, 09.06.1953 - V BLw 13/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53
Es gibt Fälle, in denen der Erwerb solcher Grundstücke durch Nichtlandwirte gerechtfertigt sein kann, z.B. wenn das Grundstück dringend für Bauzwecke, für die Errichtung einer Wohnung oder einer Siedlung benötigt wird, oder wenn ein industrielles Unternehmen darauf angewiesen ist, zur Erhaltung oder Erweiterung des Betriebes ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück zu erwerben (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. März 1953, V BLw 94/52, und vom 9. Juni 1953, V BLw 13/53). - BGH, 02.03.1953 - V BLw 94/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1953 - V BLw 69/53
Es gibt Fälle, in denen der Erwerb solcher Grundstücke durch Nichtlandwirte gerechtfertigt sein kann, z.B. wenn das Grundstück dringend für Bauzwecke, für die Errichtung einer Wohnung oder einer Siedlung benötigt wird, oder wenn ein industrielles Unternehmen darauf angewiesen ist, zur Erhaltung oder Erweiterung des Betriebes ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück zu erwerben (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. März 1953, V BLw 94/52, und vom 9. Juni 1953, V BLw 13/53).
- BGH, 05.02.1957 - V BLw 36/56
Rechtsmittel
Mit Recht hat die obere Landwirtschaftsbehörde sich für die von ihr behauptete Abweichung in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des erkennenden Senat vom 17. November 1955 (V BLw 69/53) berufen. - BGH, 01.04.1968 - III ZR 218/65
Allgemeine von der Rechtsprechung entwickelte Entschädigungsgrundsätze - …
Nach dieser Rechtsprechung war vielmehr z.B. die Genehmigung zu einer solchen Veräußerung aus dem Gesichtspunkt der ungesunden Bodenverteilung, der als Versagungsgrund in den Ausführungsvorschriften zum Kontrollratsgesetz Nr. 45 anderer Länder ausdrücklich normiert war, grundsätzlich dann nicht zu versagen, wenn sich in den Kreisen der Landwirte kein Interessent fand, der bereit war, das betreffende Grundstück zu einem angemessenen Preis und zu angemessenen Bedingungen zu übernehmen (Beschl. v. 17. November 1953 - V BLw 69/53; v. 5. Februar 1957 - V BLw 36/56 = RdL 1957, 177; v. 25. April 1961 - V BLw 30/60 = RdL 1961, 148, 150). - BGH, 11.10.1956 - V BLW 39/56
Rechtsmittel
Diese Überlegung steht mit der Rechtsprechung in Einklang, nach der landwirtschaftlich genutzter Boden regelmäßig Landwirten vorzubehalten ist (vgl. z.B. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 9. Juni 1953, V BLw 20/53, und vom 17. November 1953, V BLw 69/53), und stellte danach eine sachgemäße Erwägung im Rahmen der Prüfung dar, ob der Erwerb der Parzellen durch die Käufer sich als eine ungesunde Erscheinung darstellt. - BGH, 16.02.1954 - V BLw 68/53
Rechtsmittel
Die Ansicht des Beschwerdegerichts, daß die Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nichtlandwirt in der Regel als ungesund anzusehen sei, wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall den Erwerb als gerechtfertigt erscheinen liessen, steht im Einklang mit der Auffassung die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 6, 35 [46]; ferner Beschlüsse vom 2. März 1953, V BLw 94/52, vom 9. Juni 1953, V BLw 13/53, RechtdLandw 1953, 220 und V BLw 20/53 sowie vom 17. November 1953, V BLw 69/53) vertreten hat. - BGH, 05.02.1957 - V BLw 64/56
Rechtsmittel
Sie steht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BGHZ 6, 35 [46/47]; ferner Beschlüsse vom 16. Februar 1954, V BLw 68/53, und 17. November 1953, V BLw 69/53, und die weiteren dort angeführten Entscheidungen) im Einklang und wird auch von der Rechtsbeschwerde nicht beanstandet.
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