Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1951 - V BLw 73/50 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.07.1955 - V BLw 2/55
Verwaister Hof. Feststellung des Erben
Die Auslegung eines Testaments ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. die Beschlüsse vom 20. November 1951, V BLw 73/50, vom 4. November 1952, V BLw 66/52 und 72/52, sowie vom 9. Juni 1953, V BLw 18/53) Sache der tatrichterlichen Würdigung und damit grundsätzlich für das Rechtsbeschwerdegericht bindend, es sei denn, daß die Auslegung selbst auf einer Gesetzesverletzung beruht. - BGH, 07.07.1953 - V BLw 29/53
Rechtsmittel
Die Auslegung eines Testaments ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. den Beschluß vom 20. November 1951, V BLw 73/50, die Beschlüsse vom 4. November 1952, V BLw 66/52 und 72/52 sowie vom 9. Juni 1953, V BLw 18/53), Sache der tatrichterlichen Würdigung und damit grundsätzlich für das Rechtsbeschwerdegericht verbindlich, es sei denn, daß die Auslegung selbst auf einer Rechtsverletzung beruht. - BGH, 27.04.1954 - V BLw 85/53
Rechtsmittel
Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (Beschlüsse vom 20. November 1951, V BLw 73/50, vom 4. November 1952, V BLw 66/52 und 72/52, sowie vom 9. Juni 1953, V BLw 18/53), Sache der tatrichterlichen Würdigung und damit grundsätzlich für das Rechtsbeschwerdegericht bindend, es sei denn, daß die Auslegung auf einer Gesetzesverletzung beruht. - BGH, 08.07.1952 - V BLw 103/51
Rechtsmittel
Die Auslegung von Testamenten ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. Beschluss vom 20. November 1951, V BLw 73/50).
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