Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Kaufvertrages - Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 2310
- MDR 1966, 921
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren
Auszug aus BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66
Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen und die infolgedessen ihren Sinn erst durch die Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (vgl. BGHZ 34, 47, 50 f) [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60]. - BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66
Diesen Kaufverträgen hat das Landwirtschaftsgericht die Genehmigung rechtskräftig versagt (Beschluß des Senats vom 9. Juli 1959 - V BLw 31/58).
- BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92
Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht …
Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (…vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30;… § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.;… v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1). - BGH, 06.10.2005 - BLw 14/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten; …
Beschlüsse in der Hauptsache sind solche, durch die über einen Verfahrens- oder Sachantrag entschieden ist; nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen (Senat, Beschl. v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, RdL 1966, 239).
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