Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1951 - V BLw 86/49 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49
Ungeregelter Erbfall. Testament
Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 86/49
Da somit die Genehmigung mit Recht versagt worden ist, bedarf es keines Eingehens auf die weitere Frage, ob der Hof beim Vorhandensein von gesetzlichen Hoferben im Sinne des § 5 HöfeO durch Übergabevertrag auf den Schwiegersohn übertrafen werden kann, zu der der Senat in den Beschlüssen vom 30. Januar 1951 V BLw 53/49 und 2/50 Stellung genommen hat.
- BGH, 29.04.1952 - V BLw 64/51
Rechtsmittel
Das hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 12. Juni, 9. u. 30. Oktober 1951 (V BLw 86/49 = RechtdLandw 1951, 303; V BLw 72/50 u. V BLw 61/50 = RechtdLandw 1952, 20) sowie vom 29. Januar 1952 (V BLw 12/51) in Übereinstimmung mit Lange-Wulff (…Die Höfeordnung 3. Aufl S. 166 u. 280) und Wöhrmann (Landwirtschaftsrecht S. 131 u. 233) ausgesprochen.Daß dies, erforderlich ist, folgt aus dem oben dargelegten Zweck des § 7 Abs. 2 HöfeO und hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 12. Juni 1951 und 29. Januar 1952 (V BLw 86/49 u. V BLw 12/51) zum Ausdruck gebracht.
- BGH, 29.01.1952 - V BLw 12/51
Rechtsmittel
Das hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 12. Juni und 9. u 30. Oktober 1951 (V BLw 86/49 = RechtdLandw 1951, 303; V BLw 72/50 u V BLw 61/50 = RechtdLandw 1952, 20) in Übereinstimmung mit Lange-Wulff (…Die Höfeordnung usw. 3. Aufl. Seite 166 u 280) und Wöhrmann (Landwirtschaftsrecht Seite 131 u 233) ausgesprochen.Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Beschwerdegericht auch die Interessen der Tochter in Betracht gezogen hat, denn das Gericht hat, wie der Senat in seiner bereits, angeführten Entscheidung vom 12. Juni 1951 (V BLw 86/49) zum Ausdruck gebracht hat, bei Entscheidungen auf Grund des § 7 Abs. 2 HöfeO nicht zuletzt, die Interessen der übergangenen Abkömmlinge wahr zunehmen.
- BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
Übergehung durch Hofvorerben
Die Nachteile, die der Sohn in seiner Rechtsstellung als mit dem Tode seines Vaters gesetzlich berufener Vollerbe des Hofes durch die Zustimmung zur Einsetzung seiner Mutter als Vorerbin erleidet, erfordern, dass - anders als sonst im allgemeinen bei Zustimmungen oder Genehmigungen im Landwirtschaftsrecht, die nur aus besonderen Gründen versagt werden dürfen - für die Erteilung der Zustimmung triftige Gründe gegeben sein müssen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; Schulte, DNotZ 1951, 56, insbesondere Fußnote 13; Pritsch, DNotZ 1951, 303, insbesondere Fußnote 9;… Lange-Wulff a.a.O. S 166; OLG Hamm, JMBl NRW 1949, 134; vgl. weiter Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 86/49 und OLG Celle, Nds Rpfl 1949, 176).
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