Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1961 - V C 047.61, V B 32.61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1961 - IV A 1657/56
- BVerwG, 20.06.1961 - V C 047.61, V B 32.61
- BVerwG, 29.09.1961 - V C 047.61
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
Rechtsmittel
Die Ablehnung des Antrages des Klägers auf persönliche Anhörung enthält auch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da der Kläger durch einen Anwalt vertreten war und die Mandatsniederlegung des Anwalts zu seinen Lasten geht (vgl. Beschluß des V. Senats vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961 S. 746]). - BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die Anwesenheit eines Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht erforderlich ist, wenn der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird (Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961, 746]). - BVerwG, 02.06.1969 - IV B 56.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Allerdings ist der Hinweis des Verwaltungsgerichtshofs auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/BVerwG V B 32.61 (DVBl. 1961, 746) - nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1961 - V C 047.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1961 - IV A 1657/56
- BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61
- BVerwG, 20.06.1961 - V C 047.61
- BVerwG, 29.09.1961 - V C 047.61
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61, V C 047.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Partei bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Termin zur mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1961 - IV A 1657/56
- BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61, V C 047.61
- BVerwG, 29.09.1961 - V C 047.61
Papierfundstellen
- DVBl 1961, 746
- DÖV 1961, 558
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1960 - V C 205.59
Auszug aus BVerwG, 20.06.1961 - V B 32.61
Hieraus ergaben sich keine noch der Klärung bedürfenden Rechtsfragen (vgl. insbesondere Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1960 [BVerwGE 11, 150 [BVerwG 17.10.1960 - V C 205/59]]).
- BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 243.79
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des …
Diese Ankündigung hatte jedoch - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht zur Folge, daß das Gericht am 20. Dezember 1978 beim Ausbleiben des Klägers nicht ohne Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hätte verhandeln können; denn bei einem anwaltlich vertretenen Kläger kann die Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verhinderung des Klägers, im Termin zu erscheinen, nur ganz ausnahmsweise und beim Vorliegen besonders gelagerter Umstände angenommen werden (Bundesverwaltungsgericht, DVBl. 1961, 746). - BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61
Rechtsmittel
Die Ablehnung des Antrages des Klägers auf persönliche Anhörung enthält auch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da der Kläger durch einen Anwalt vertreten war und die Mandatsniederlegung des Anwalts zu seinen Lasten geht (vgl. Beschluß des V. Senats vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961 S. 746]). - BVerwG, 24.01.1984 - 9 B 2561.82
Exponierte Stellung innerhalb einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe - …
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen zu werden, wenn das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (BVerwG. Beschluß vom 23. Juli 1979 - BVerwG 1 B 231.79 - Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG 5 C 047.61/B 32.61 - DVBl. 1961, 746).
- BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 3936.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung eines …
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen zu werden, wenn das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (BVerwG, DVBl. 1961, 746; Beschluß vom 23. Juli 1979 - BVerwG 1 B 231.79 -). - BVerwG, 20.08.1980 - 9 CB 209.80
Hinderung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen unmittelbar …
Einem Vertagungsantrag einer anwaltlich vertretenen Klägerin braucht nämlich - entgegen der Auffassung der Beschwerde - nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen zu werden, wenn das Erscheinen der Klägerin vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (Bundesverwaltungsgericht, DVBl. 1961, 746). - BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 231.79
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
Einem Vertagungsantrag eines anwaltlich vertretenen Klägers braucht nämlich - entgegen der Auffassung der Beschwerde - nur ausnahmsweise und nur dann entsprochen werden, wenn, das Erscheinen des Klägers vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung als unerläßlich anzusehen ist (Bundesverwaltungsgericht, DVBl. 1961, 746). - BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß die Anwesenheit eines Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich dann nicht erforderlich ist, wenn der Beteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird (Beschluß vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/B 32.61 - [DVBl. 1961, 746]). - BVerwG, 02.06.1969 - IV B 56.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Allerdings ist der Hinweis des Verwaltungsgerichtshofs auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1961 - BVerwG V C 047.61/BVerwG V B 32.61 (DVBl. 1961, 746) - nicht einschlägig.
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