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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2012
BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72 (https://dejure.org/1972,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1972 - V C 05.72 (https://dejure.org/1972,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - V C 05.72 (https://dejure.org/1972,2012)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abfindung mit einem Ersatzgrundstück im Flurbereinigungsverfahren - Unterlassen beantragter wasserbaulicher und bodenkultivierender Maßnahmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72
    Um einen solchen Mangel handelt es sich aber nicht, wenn die Begründung allenfalls nur als oberflächlich, falsch oder unzulänglich bezeichnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [DÖV 1964, 563]).
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn nach den zur Begründung der gerügten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, überhaupt rechtlich bedeutsame Verfahrensmängel vorliegen (BVerwGE 1, 281; BVerwG, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - Beschluß vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - Beschluß vom 2. Juli 1968 - BVerwG IV CB 29.68 -).
  • BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60

    Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn nach den zur Begründung der gerügten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, überhaupt rechtlich bedeutsame Verfahrensmängel vorliegen (BVerwGE 1, 281; BVerwG, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - Beschluß vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - Beschluß vom 2. Juli 1968 - BVerwG IV CB 29.68 -).
  • BVerwG, 08.08.1961 - VIII CB 152.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn nach den zur Begründung der gerügten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, überhaupt rechtlich bedeutsame Verfahrensmängel vorliegen (BVerwGE 1, 281; BVerwG, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - Beschluß vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - Beschluß vom 2. Juli 1968 - BVerwG IV CB 29.68 -).
  • BVerwG, 02.07.1968 - IV CB 29.68

    Fehlende Begründung der Urteilsgründe durch das Flurbereinigungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72
    Vielmehr ist die Revision nur dann statthaft, wenn nach den zur Begründung der gerügten Mängel vorgebrachten Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, überhaupt rechtlich bedeutsame Verfahrensmängel vorliegen (BVerwGE 1, 281; BVerwG, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - Beschluß vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - Beschluß vom 2. Juli 1968 - BVerwG IV CB 29.68 -).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Die bloße Behauptung eines solchen Verfahrensmangels genügt indessen, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG V C 05.72 - Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 -) noch nicht, um einem Beteiligten eine ihm sonst verschlossene Revision zu eröffnen.
  • BVerwG, 22.02.1974 - V CB 23.72

    Neuverteilung von Flurstücken - Wiederzuteilung eines Flurstücks - Nichtzulassung …

    - Besorgnis der Befangenheit des Beisitzers N. können die Kläger als absoluten Revisionsgrund nicht geltend machen, weil dieser Beisitzer nicht wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Juni 1972 - BVerwG V C 05.72 -).
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