Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.1955 - V C 102.54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1650
- MDR 1955, 589
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …
Beispielhafte Streitsachen dieser Art sind der Fall, über den der erkennende Senat in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG V C 102.54 entschieden hat und der vom I. Senat entschiedene Fall: Ob eine Einzelzuweisung, die vor dem 1. Juli 1953 bereits zum Bezuge einer Wohnung geführt hat, auch nach neuem Recht hätte verfügt werden dürfen; ob die Rückführung zweckentfremdeten Wohnraumes, die vor dem 1. Juli 1953 angeordnet und von der Beschwerdebehörde bestätigt worden war, auch danach noch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden darf, - diese Fragen werden von den Vertretern der hier abgelehnten Auffassung in den Anfechtungsprozeß eingeführt, der die Rechtmäßigkeit der unter dem alten Recht erlassenen Verwaltungsakte der Einzelzuweisung und der Rückführungsanordnung zum Gegenstand hat.Wie die bereits angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats in der Sache BVerwG V C 102.54 sowie des I. Senats beweisen, hat hier das neue Recht - das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz - weder das Erfordernis aufgestellt, daß eine vor dem 1. Juli 1953 im Verwaltungswege abgeschlossene Einzelzuweisung rückgängig zu machen ist, noch die Notwendigkeit geschaffen, von der Vollziehung einer vor dem 1. Juli 1953 im Verwaltungswege abgeschlossenen Rückführungsanordnung abzusehen.
- BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Rechtsmittel
Während, des Revisionsverfahrens BVerwG V C 290.54 haben die Parteien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 105.54 (NJW 1955 S. 1082 = DVBl. 1955 S. 703 = ZMR 1955 S. 284) und BVerwG V C 102.54 (NJW 1955 S. 1650) - den Rechtsstreit hinsichtlich der Erfassung in der Haptsache für erledigt erklärt.Diese sogenannte Freibauvereinbarung, die in dem bereits erwähnten Urteil des Senatsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 102.54 - zur Entscheidung stand, hat ihre rechtliche Grundlage nicht in den vom Kläger angeführten gesetzlichen Vorschriften.
- VG Berlin, 05.10.2018 - 19 K 59.18
Werbeanlage mit Sichtbeziehungen zu einem Baudenkmal
Zum umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbot wird vielmehr stets ausgeführt, dass der Gegensatz zwischen der baulichen Anlage und der Umgebung von dem Betrachter nicht als belastend oder unlusterregend empfunden werden dürfe (…vgl. Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 -, a.a.O., [177]; dazu Anm. von Dr. Funk, NJW 1955, 1650; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 -, NVwZ 1991, 64 [65];… Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23/95 -, juris Rn. 19), bzw. dass der Anblick bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für ästhetische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter nachhaltigen Protest auslöst (vgl. Beschluss vom 13. April 1995 - 4 B 70/95 -, NJW 1995, 2648 [2649]).
- BVerwG, 11.10.1955 - III C 122.54
Rechtsmittel
Denn abgesehen davon, daß das angefochtene Urteil nicht genügend tatsächliche Feststellungen enthält - so hat es z.B. nur festgestellt, daß der Kläger über 122, 50 DM Arbeitslosenfürsorgeunterstützung erhalten hat, dagegen nicht, ob der Betrag von 150 DM monatlich, und zwar auch noch am 1. Juli 1954, erreicht worden ist -, kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren - und um ein solches handelt es sich bei der Klage des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds gegen die Bewilligung einer Ausgleichsleistung eindeutig - die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nur nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses beurteilt werden (vgl. unter anderemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95/53 - BVerwGE 1, 35 ff. - undUrteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 102/54 -). - BVerwG, 30.06.1956 - V C 84.55
Mietpreisvorschriften des geltenden Rechts als Gesetze zum Schutze des Mieters - …
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verordnung in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Erlaß der angefochtenen Verwaltungsakte (vgl. die Urteile des Senats vom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 [BVerwGE 2, 55] - und BVerwG V C 102.54 [NJW 1955 S. 1650 [BVerwG 06.04.1955 - V C 102/54]] -), rechtsgültig war. - BVerwG, 09.02.1956 - III C 151.54
Rechtsmittel
Grundsätzlich kann im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nur nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit der letzten Verwaltungsentscheidung beurteilt werden (vgl. unter anderemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95/53 - [BVerwGE 1, 35];Urteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 102/54;Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1955 - BVerwG III C 122/54 -). - BVerwG, 07.03.1956 - V C 146.55
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verordnung in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Erlaß der angefochtenen Verwaltungsakte [vgl. die Urteile des Senatsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 (BVerwGE 2, 55) - und - BVerwG C 102.54 (NJW 1955, S. 1650) -], rechtsgültig war. - BVerwG, 19.09.1955 - V C 112.54
Rechtsmittel
Dahin hat der Senat schon wiederholt entschieden, insbesondere durch die Urteile vom 6. April 1955 in den Sachen BVerwG V C 105.54 (NJW 1955 S. 1082) und BVerwG V C 102.54. - BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr die Frage, welche die Klägerin als rechtsgrundsätzlich ansieht, zunächst durch Beschluß vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35), neuerdings durch Urteil vom 6. April 1955 (NJW 1955 S. 1650 = DVBl. 1955 S. 753) selbst bereits dahin geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes die Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgebend ist. - BVerwG, 12.12.1955 - V C 88.54
Zuteilbarkeit zweckentfremdeten Wohnraums
Der Senat hat diese Auffassung, an der festgehalten wird, im Anschluß an das grundsätzliche Urteil vom 6. April 1955 - BVerwG V C 105.54 - (NJW 1955 S. 1082 = DVBl. 1955 S. 703 = ZMR 1955 S. 284) in dem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG V C 102.54 - (NJW 1955 S. 1650 [BVerwG 06.04.1955 - V C 102/54]) näher begründet; auf dieses Urteil wird verwiesen. - BVerwG, 05.09.1955 - V B 96.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.02.1956 - V B 61.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.09.1955 - V B 104.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.05.1955 - V B 4.55
Rechtsmittel
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