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| BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Freilassung eines echten Kriegsgefangenen - Begriffliche Unterscheidung zwischen echter und unechter Kriegsgefangenschaft
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 27.06.1963 - VS. III/18/63
- BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Im vorliegenden Fall genügte, da der Kläger in Jugoslawien beheimatet war, zur Beendigung der Kriegsgefangenschaft die Freilassung (Urteil des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [Buchholz BVerwG 412.4, § 2 KgfEG Nr. 5]). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Insoweit geht die Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - (Buchholz BVerwG 412.4, § 2 KgfEG Nr. 4) fehl. - BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Für die Beantwortung der Frage, ob ein echter Kriegsgefangener freigelassen worden ist, ist es jedoch unerheblich, ob er in einem engen oder lockeren Gewahrsam festgehalten worden ist (BVerwGE 6, 223 [225 f.] sowie Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 216.58 -). - BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57
Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß der Kläger mit seiner Festnahme am 13. Mai 1945 echter Kriegsgefangener im Sinne des § 2 Abs. 1 KgfEG geworden ist; denn er war zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Waffen-SS militärisch eingesetzt und ist wegen dieses militärischen Dienstes festgenommen worden (BVerwGE 9, 23). - BVerwG, 22.05.1963 - V C 180.62
Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Was die von dem Verwaltungsgericht aufgeworfene, jedoch nicht beantwortete Frage nach der fristgemäßen Antragstellung anlangt, wird vorsorglich auf das Urteil des Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 180.62 - verwiesen.
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …
Denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger auch im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. dazu das eben genannte Urteil sowie die Urteile vom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 108.63 - und vom 24. November 1965 - BVerwG V C 41.65 - [BVerwGE 22, 355]) mit seiner Entlassung aus der Internierung freigelassen worden.
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