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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1520
BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68 (https://dejure.org/1969,1520)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - V C 111.68 (https://dejure.org/1969,1520)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - V C 111.68 (https://dejure.org/1969,1520)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung von Ausgleichsleistungen nach § 360 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Falsche Angaben über den Ehestand - Falsche Angabe über den Tod der Ehefrau - Wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben über die Entstehung oder den Umfang eines Schadens - Umfang der ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1960 - IV C 75.60

    Einordnung der Verhältnismäßigkeit einer Ausschließungsmaßnahme als richterlich …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).

    Gleichwohl ist in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten worden, daß das Ausmaß der Ausschließung sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt, der eine Abwägung der Schwere der Verfehlung gegenüber der Wirkung der Ausschließung bedingt, und daß die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme eine richterlich voll nachprüfbare Rechts- und Tatfrage ist (Urteile vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG IV C 69.61 - …und vom 11. April 1962 - BVerwG IV C 82.60 - [Buchholz, a.a.O., Nrn. 15, 21 und 26]).

  • BVerwG, 12.09.1968 - V B 146.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Gewährung einer Kriegsschadenrente - …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).

    Dann könnte auch bei Nichterweislichkeit der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen bei einer für ein bestimmtes Verhalten gesondert ausgeworfenen Sanktion eine gerichtliche Korrektur der in bestimmter Weise erkennbar gemachten Ermessensentscheidung vorgenommen und das Ausmaß der Ausschließungsmaßnahme dementsprechend reduziert werden (Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).

  • BVerwG, 08.09.1961 - IV C 69.61

    Ausschließung wegen unrichtiger Angaben in fremder Sache - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Gleichwohl ist in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten worden, daß das Ausmaß der Ausschließung sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt, der eine Abwägung der Schwere der Verfehlung gegenüber der Wirkung der Ausschließung bedingt, und daß die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme eine richterlich voll nachprüfbare Rechts- und Tatfrage ist (Urteile vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG IV C 69.61 - …und vom 11. April 1962 - BVerwG IV C 82.60 - [Buchholz, a.a.O., Nrn. 15, 21 und 26]).
  • BVerwG, 11.04.1962 - IV C 82.60

    Nachprüfbarkeit der Verhältnismäßigkeit einer Ausschließungsmaßnahme i.R.v. …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Gleichwohl ist in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten worden, daß das Ausmaß der Ausschließung sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt, der eine Abwägung der Schwere der Verfehlung gegenüber der Wirkung der Ausschließung bedingt, und daß die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme eine richterlich voll nachprüfbare Rechts- und Tatfrage ist (Urteile vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG IV C 69.61 - und vom 11. April 1962 - BVerwG IV C 82.60 - [Buchholz, a.a.O., Nrn. 15, 21 und 26]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64

    Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Einer Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zur erneuten Prüfung und Feststellung, inwieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sei, oder an die Behörde zur erneuten Ermessensbetätigung bedarf es indessen nicht, weil eine Beweisbedürftigkeit weiterer Tatsachen nicht erforderlich ist und nach der vorangestellten Auslegung der anzuwendenden Norm durch das Revisionsgericht die Rechtsfolgefeststellung getroffen werden kann, daß die Ermessensentscheidung des Beklagten in nicht zu beanstandender Weise erfolgt ist, und jedenfalls das verfassungsmäßige Übermaßverbot nicht verletzt (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 055.64 - und vom 6. November 1968 - BVerwG V C 58.64 -).
  • BVerwG, 07.05.1957 - III C 378.56
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).
  • BVerwG, 06.11.1968 - V C 58.64

    Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Ausschließung von sog. …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Einer Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zur erneuten Prüfung und Feststellung, inwieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sei, oder an die Behörde zur erneuten Ermessensbetätigung bedarf es indessen nicht, weil eine Beweisbedürftigkeit weiterer Tatsachen nicht erforderlich ist und nach der vorangestellten Auslegung der anzuwendenden Norm durch das Revisionsgericht die Rechtsfolgefeststellung getroffen werden kann, daß die Ermessensentscheidung des Beklagten in nicht zu beanstandender Weise erfolgt ist, und jedenfalls das verfassungsmäßige Übermaßverbot nicht verletzt (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 055.64 - und vom 6. November 1968 - BVerwG V C 58.64 -).
  • BVerwG, 24.02.1965 - V C 51.64
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).
  • BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66

    Anspruch auf Erhalt eines Aufbaudarlehens für eine landwirtschaftliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 29.71

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Rückzahlung einer überzahlten …

    Da zwingende Gründe für eine gerichtliche Korrektur der getroffenen Ermessensentscheidung nicht gegeben sind und ein von der Rechtsprechung anerkannter Fall getrennter Beurteilungsmöglichkeit bei gesondert ausgesprochenen Sanktionen nicht vorliegt (vgl. Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 - und Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG V C 111.68 -), muß es bei dem Grundsatz verbleiben, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, eine Ermessensentscheidung der Behörde durch seine eigene zu ersetzen.
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 24.06.1970 - 5 Z - 3/70
    gegen das Urteil des Rheinschiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 23. Mai 1969(5 C 111/68).
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