Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung der Einkommensgrenzen - Überleitung der Unterhaltsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG §§ 79, 90, 91; JWG §§ 81, 82
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1970 - VIII A 26/70
- BVerwG, 11.02.1971 - V C 115.70
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
Papierfundstellen
- BVerwGE 38, 302
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Bundessozialhilfegesetzes ausgesprochen (Urteil vom 23. Juni 1971 - BVerwG V C 12.71 -). - BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69
Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 35, 304 entschieden hat, bedeutet die Verweisung auf den 4. Abschnitt des Bundessozialhilfegesetzes nicht etwa, daß in jedem Falle die die Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetzes übersteigenden Einkommensteile zur Erstattung der Jugendhilfekosten herangezogen werden könnten.
- BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83
Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen …
Der Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe kann jedoch durch Überleitung (und Durchsetzung) des Unterhaltsanspruches des Minderjährigen wiederhergestellt werden (Bestätigung von BVerwGE 38, 302).Auf das Einkommen der Beigeladenen (Vermögen in ihrer Person stand nicht in Frage) kam es (in diesem Zusammenhang) nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG nicht an, weil - wie der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1971 (BVerwGE 38, 302; FEVS 18, 441; NDV 1972, 53; ZfSH 1972, 278) zu Recht angenommen hat - die "natürlichen Eltern" nicht zusammenlebten und weil H. bei keinem Elternteil lebte, insbesondere nicht bei der Beigeladenen.
Daß in diesem Urteil (BVerwGE 38, 302 [306]) auch § 85 Nr. 3 BSHG erwähnt ist, berechtigt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu der Annahme, das Bundesverwaltungsgericht habe es am Ende doch für möglich gehalten, gestützt auf § 81 Abs. 2 JWG in Verbindung mit § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG unabhängig von der Einkommensgrenze des § 79 BSHG einen Kostenbeitrag mittels Leistungsbescheides zu fordern; denn das Zitat des § 85 Nr. 3 BSHG steht erkennbar in einem Zusammenhang mit Ausführungen zu § 91 Abs. 3 BSHG; und es dient letzten Endes dazu zu verdeutlichen, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nicht nur fiktiv, sondern tatsächlich entstanden sein müsse, wenn man sie berücksichtigen wolle.
Die schon im Urteil vom 29. September 1971 (a.a.O.) vertretene und hier bestätigte Auffassung, daß bei einer Hilfegewährung in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des (entsprechend anzuwendenden) § 79 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG vorliegen, die Wiederherstellung des Nachrangs der öffentlichen Jugendhilfe durch Erhebung eines Kostenbeitrags (mittels Leistungsbescheides) ausgeschlossen ist, hat nicht zur Folge, daß Eltern (ein Elternteil) damit jeder Verpflichtung ledig sind, zu den Kosten der ihrem Kind zuteil werdenden (gewordenen) öffentlichen Jugendhilfe irgendwie "beizutragen".
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 12 A 566/22
Keine Beitragspflicht des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne …
Rn. 85 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 16 A 5678/97 -, juris Rn. 1 ff., sowie Beschlüsse vom 25. November 1996 - 12 B 2617/96 -, juris Rn. 4 ff., und vom 20. November 1996 - 16 B 343/96 -, juris Rn. 5; zur Kostentragungspflicht der Eltern nach § 91 Abs. 2 KHJG für Leistungen zur Förderung ihres Kindes in Tagespflege: OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 1996 - 16 A 4089/93 -, juris Rn. 5, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. September 1971 - V C 115.70 -, juris Rn. 17.Rn. 87 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999- 8 B 60.99 -, juris Rn. 5; zum Abstellen auf die natürlichen Eltern unter Geltung von § 81 Abs. 2 JWG i. V. m.§ 79 Abs. 2 BSHG (heute: § 85 Abs. 2 SGB XII) vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. September 1971 - V C 115.70 -, juris Rn. 17; daran anknüpfend auch OVG NRW, Urteile vom 21. Dezember 1998 - 16 A 5678/97 -, juris Rn. 3, und vom 16. Januar 1996 - 16 A 4089/93 -, juris Rn. 5; zur Anknüpfung des Elternbegriffs an eine Verwandtschaft ersten Grades in gerader Linie (Abstammung) vgl. auch Saathoff/Knatz, in: Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders, BGB, Familienrecht, 4. Aufl. 2021, § 1601 Rn. 5.
- BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG voraus, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich eintreten kann; eine lediglich fiktive Haushaltsersparnis ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 40, 308 [BVerwG 24.08.1972 - V C 28/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]).Von einer nur fiktiven Haushaltsersparnis kann aber keine Rede sein, wenn der Hilfeempfänger vor dem Einsetzen der in § 85 Nr. 3 BSHG angesprochenen Hilfe in einem eigenen Haushalt oder innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft gelebt hat, die Unterbringung - ungeachtet ihrer zeitlichen Dauer - nur vorübergehender Art ist und davon ausgegangen werden kann, daß der Hilfeempfänger nach ihrer Beendigung wieder in einen eigenen Haushalt oder eine Haushaltsgemeinschaft zurückkehrt (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 45, 306 <308 f. [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]>; 52, 51 ).
- BVerwG, 12.12.1974 - V C 44.73
Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung bzgl. der Heranziehung zur Erstattung von …
Die Klärung der hierbei interessierenden Rechtsfrage erfolgte erst durch Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 1971 (BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - BVerwG V C 115.70] [306]), während der Heranziehungsbescheid aus dem Jahre 1968 stammt und seine erneute Überprüfung durch das Jugendamt in das Jahr 1969 fällt; eine Erörterung im Berufungsverfahren wäre allerdings möglich gewesen und hätte vielleicht zu einem befriedigenden Abschluß dieses Verfahrens führen können.Im Falle der Weigerung eines unterhaltspflichtigen Elternteils, zu den Kosten der Hilfe im zumutbaren Rahmen beizutragen, kann das Jugendamt den Kostenerstattungsanspruch verwirklichen durch Überleitung des Unterhaltsanspruchs des Minderjährigen gegen diesen Elternteil (§ 82 JWG in Verbindung mit §§ 90, 91 BSHG; vgl. auch BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - BVerwG V C 115.70]).
- BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger - …
Diese Regelung wird, was die Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes auf Seiten des Minderjährigen und seiner Eltern angeht, durch § 81 Abs. 2 JWG ergänzt (BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - V C 39/69]; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 68, 299 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83]). - BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81
Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit …
An der im Urteil vom 23. Juni 1971 (BVerwGE 38, 205; FEVS 18, 330; NDV 1971, 317; vgl. auch BVerwGE 38, 302 [306]) vertretenen Auffassung, daß das Ersatzverlangen durch die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Unterhsltsrechts begrenzt ist, hält der Senat daher nicht fest. - BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85
Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen - …
Dabei ist der Vorinstanz darin zuzustimmen, daß sich die Prüfung, in welchem Umfang der Anspruchsübergang im Wege der Überleitung bewirkt werden kann, in zwei Schritten vollzieht: Zunächst ist nach dem gemäß § 82 JWG entsprechend anwendbaren § 91 Abs. 1 Satz 2 und den danach in Betracht kommenden Bestimmungen des Abschnitts 4 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1976 (BGBl. I S. 289, ber. S. 1150) das Einkommen zu bestimmen, das die Eltern des im Rahmen der Jugendhilfe betreuten Minderjährigen einzusetzen hätten, wenn sie selbst Hilfeempfänger wären (zu letzterem s. schon BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]); dieser Berechnung waren im vorliegenden Fall die §§ 76 und 77 BSHG und, da die dem Sohn der Kläger nach Jugendwohlfahrtsrecht gewährten Hilfen der Hilfe in besonderen Lebenslagen gleichzuerachten sind (vgl. auch BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]), die Vorschriften des § 79 Abs. 1 und des § 84 Abs. 1 BSHG zugrunde zu legen. - BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem …
Ferner müssen die Ersparnisse tatsächlich und nicht nur fiktiv entstanden sein (Urteil vom 29. September 1971 [BVerwGE 38, 302 [306]]). - BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85
Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils
Zweifel daran ergeben sich deshalb, weil das Schreiben einen Leistungsbescheid des Jugendamts enthält und damit die Festsetzung des vom Jugendamt geltend gemachten, im öffentlichen Recht wurzelnden Anspruchs auf einen Kostenbeitrag (vgl. BVerwGE 38, 302; BVerwG FVES 33, 309 ff;… Friedeberg/Polligkeit/Giese, JWG 3. Aufl. Anm. 3 vor § 80 sowie § 81 Anm. 4 f) zum Gegenstand hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1983 - 8 A 2309/81 Rn. 25 vgl. BVerwG Urteile vom 29. September 1971 - V C 115.70 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 18, 441 (442), vom 18. Oktober 1979 - 5 C 63.77 -, FEVS 28, 1 (3) und vom 8. Juli 1982 - 5 C 39.81 -, FEVS 32, 1 (5),.
Rn. 31 vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 29. September 1981 - V C 115.70 -, aaO., und vom 8. Februar 1977 - V 4.76 -, FEVS 25, 221; OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1981 - 8 A 117/80 - OVG Lüneburg, Urteil vom 10. März 1976 - IV A 4/74 -, FEVS 25, 27; Gottschick-Giese, aao., § 85 Rn. 8.2; Schellhorn-Jirasek-Seipp, aao., § 85 Rn. 16,.
- BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 28/87
Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach Gewährung öffentlicher Jugendhilfe
- OLG Koblenz, 12.02.2001 - 13 UF 622/00
Heranziehung zur Leistung von Aufwendungsersatz - Umdeutung in …
- BVerwG, 23.02.1983 - 5 B 149.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- SG Aachen, 13.05.2019 - S 7 AS 918/18
- BVerwG, 26.11.1982 - 5 B 83.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 11.08.1976 - 5 B 49.76
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Kostenbeitrag zu …
- BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 6 S 2419/85
Zumutbarkeitsgrenze des Kostenbeitrags zur Erziehungshilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - 16 A 747/94
Erziehungshilfe; Elternteil; Kostenbeitragsbescheid; Inanspruchnahme der Eltern
- OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung …
- OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89
Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die …
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Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1970 - VIII A 26/70
- BVerwG, 11.02.1971 - V C 115.70
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
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