Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1961 - V C 118.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 09.02.1959 - 11 K 152/59
- BVerwG, 05.05.1961 - V C 118.59
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 118.59
Doch ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Bedeutung (vgl. Urteile vom 14. Januar 1959 und 25. März 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] und 222]). - BVerwG, 29.06.1959 - V C 292.57
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigungsleistung eines in Polen …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 118.59
Mit Recht hat das Landesverwaltungsgericht ausgeführt, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil von 29. Juni 1959 [BVerwGE 9, 59 [BVerwG 29.06.1959 - V C 292/57]]).
- BVerwG, 15.06.1962 - V B 52.62
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festnahme in Polen vor dem 31. Mai …
Hiergegen hat der Beklagte Beschwerde erhoben mit der Begründung: Die Frage, ob in der Vorsprache der Beigeladenen kurz nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet bei dem Stadtbeauftragten für Vertriebene der Hansestadt Lübeck nicht bereits eine wirksame Antragsstellung gelegen habe, sei von grundsätzlicher Bedeutung; im übrigen weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Auslegung des § 9 Abs. 5 KgfEG von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. Juli 1960 - BVerwG V C 130 bis 132.59 - und vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 66.60 - und hinsichtlich der materiellrechtlichen Beurteilung der Kriegsgefangeneneigenschaft der Beigeladenen von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 29. Juni 1959 - BVerwG V C 292.57 - und vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 118.59 - ab.Entgegen der Meinung des Beklagten weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts auch nicht von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 29. Juni 1959 (BVerwGE 9, 59 [BVerwG 29.06.1959 - V C 292/57]) und vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 118.59 - ab.
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