Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Kriegsschaden und Besatzungsschaden - Bemessung einer Entschädigung für den Verlust einer Briefmarkensammlung - Entschädigung für durch britische Truppen beschlagnahmte und nicht zurückerhaltene Gegenstände - Begriff des Verlustes einer Sache - ...
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Nichtbefreiung der öffentlichen Hand von den Gerichtskosten - Kostenrechtliche Gleichbehandlung von Naturalparteien und Behörden - Fehlerhafte Behandlung der Sache durch die Vorinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 1
- MDR 1967, 696
- DVBl 1968, 191
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 08.06.1961 - V B 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der in dem Beschwerdeverfahren der Sache BVerwG V B 6.61 entstandenen Kosten.Soweit über den Grund des Anspruchs entschieden worden ist, hat das Urteil des Berufungsgerichts vom 26. Oktober 1960 auch Rechtskraft erlangt; die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1961 - BVerwG V B 6.61 - zurückgewiesen worden.
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Die Prüfung des Revisionsgerichts hat sich darauf zu beschränken, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162 [175/176]). - BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58
Schätzung entgangenen Gewinns
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Wenn alle Unterlagen fehlen, darf von einer Schätzung des Schadens abgesehen werden (RGZ 148, 68 [70]; 155, 37 [39]; BGHZ 29, 393 [400]).
- BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57
Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Denn der Sinn des § 7 Abs. 2 AbgG, der eine angemessene Entschädigung auch für den Fall des Kaufkraftschwundes sicherstellen will, würde andernfalls in Fällen dieser Art unberücksichtigt bleiben (vgl. auch BGHZ 29, 217 [BGH 22.01.1959 - III ZR 186/57] [220]). - BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Gegen dieses Verfahren bestehen keine Bedenken, weil - wie der Senat im Urteil vom 7. November 1962 (BVerwGE 15, 114) entschieden hat - im Bereich des Abgeltungsgesetzes über Grund und Höhe des Anspruchs getrennte Entscheidungen ergehen können (vgl. § 50 AbgG). - BVerwG, 15.07.1959 - V C 60.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1959 (BVerwGE 9, 86) entschieden hat, versteht man unter dem Verlust einer Sache eine nicht nur vorübergehende Entziehung der Sache. - RG, 07.11.1938 - 3 D 769/38
Auch wer ursprünglich gutgläubig erworben hat, kann sich der Hehlerei schuldig …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Diese Möglichkeit wird im Bereich des Strafrechts anerkannt (RGSt. 72, 380 [382]). - RG, 26.04.1937 - VI 395/36
1. Fällt die Beurteilung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Wenn alle Unterlagen fehlen, darf von einer Schätzung des Schadens abgesehen werden (RGZ 148, 68 [70]; 155, 37 [39]; BGHZ 29, 393 [400]). - RG, 23.05.1935 - VI 16/35
1. Welche Anforderungen sind an die Darlegung eines Schadens zu stellen? 2. Kann …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65
Wenn alle Unterlagen fehlen, darf von einer Schätzung des Schadens abgesehen werden (RGZ 148, 68 [70]; 155, 37 [39]; BGHZ 29, 393 [400]).
- BVerwG, 14.01.1970 - V C 23.67
Anspruch auf Ersatz von Besatzungsschäden - Entscheidungszuständigkeit der …
Mit "Entscheidung" ist der Bescheid der Verwaltungsbehörde (BVerwGE 26, 1 [5]), und zwar der der Widerspruchsbehörde gemeint.Nur dann, wenn sich nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausstellt, daß die zugebilligte Entschädigung unangemessen niedrig festgesetzt oder eine Entschädigung gar zu Unrecht abgelehnt worden ist, muß auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abgestellt werden (BVerwGE 26, 1 [6]; vgl. BGHZ 29, 217 [220]).
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 4 S 2853/90
Zur Unwirksamkeit einer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Erstattung von …
Von einer Ausbildung in diesen Fällen kann nur die Rede sein, wenn es sich um die Vermittlung eines neuen Grundstocks an Kenntnissen handelt, die für eine andere Laufbahn notwendig sind (vgl. BVerwGE 26, 1 (19). - OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73
Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich …
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- BVerwG, 28.03.1974 - V C 46.71
Rechtsmittel
Danach handelt es sich bei dem Verlust der Geräte nicht um einen Besatzungsschaden an - vorübergehend - zur Nutzung in Anspruch genommenen Sachen, sondern um einen Schaden, der bereits durch eine - nicht nur vorübergehende - Wegnahme selbst entstanden ist (vgl. BVerwGE 26, 1 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65] [3]), und - da dieser Zeitpunkt vor der Währungsumstellung liegt - damit um einen Vorwährungsschaden. - BVerwG, 12.05.1971 - V C 14.68
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) wegen einer …
Unter einem Verlust wird bereits die nicht nur vorübergehende Entziehung des Besitzes verstanden, also auch - und gerade - das Abhandenkommen und die Umwandlung von Fremdbesitz in Eigenbesitz (BVerwGE 9, 86; 26, 1) [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]. - BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Frage, welche Pflichten dem Dienstherrn im Beamtenrecht aus dem Schwerbeschädigtengesetz in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1234) - SchwbG - erwachsen, ist bereits weitgehend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 26, 8 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]; 30, 344) [BVerwG 25.10.1968 - VI C 1/65].
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