Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1973 - V C 12.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Gewährung von Erziehungsbeihilfe an ihn selbst - Zustehen der Erziehungsbeihilfe als Leistung der Kriegsopferfürsorge dem Kriegsbeschädigten selbst zu dessen Lebzeiten - Unabhängigkeit der Berechtigung des Beschädigten zur Vertretung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Erziehungsbeihilfe für Sohn aus geschiedener Ehe - Aktivlegitimation
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1972 - IV A 16/71
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1972 - IV A 16/71
- BVerwG, 08.11.1973 - V C 12.73
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 20.05.2014 - 5 C 33.13
Kriegsopferfürsorge; Träger der Kriegsopferfürsorge; örtlicher Träger; örtliche …
Diese Unterscheidung ist weder auslegungsfähig noch auslegungsbedürftig (vgl. Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 12.73 - Buchholz 436.7 § 27 BVG Nr. 13 S. 6). - VG Saarlouis, 21.10.2011 - 3 K 598/10
Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegenüber dem Träger der Leistungen …
Anspruchsberechtigt ist im Falle der Berechtigung nach § 1 OEG der Beschädigte nur für sein Kind.(BayVGH, Urteile vom 29.03.2010 - 12 BV 08.942 und 943 -, m.w.N., beide zitiert nach juris; vgl. ergänzend auch BVerwG, Urteil vom 8.11.1973 - V C 12.73 -, Buchholz 436.7 § 27 BVG Nr. 13) Hilfe in diesem Sinne kann demzufolge zwar auch eine stationäre Hilfe sein, nicht aber an das Opfer im Sinne des § 1 OEG selbst, sondern an sein Kind. - BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73
Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen …
Dem entspricht, daß der Anspruch - wird er streitig - im gerichtlichen Verfahren nur vom Beschädigten geltend gemacht werden kann (Urteil des Senats vom 8. November 1973 - BVerwG V C 12.73 - [Buchholz 436.7 § 27 BVG Nr. 13 - FEVS 22, 83 - ZfS 1974, 93 = ZfSH 1974, 45]).
- BVerwG, 10.09.1982 - 5 B 69.82
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Der Anspruch auf Erziehungsbeihilfe als Leistung der Kriegsopferfürsorge steht indessen allein dem Beschädigten (zu dessen Lebzeiten), nicht jedoch dem Kinde, d.h. dem Auszubildenden zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 12.73 - Buchholz 436.7 § 27 BVG Nr. 13). - BVerwG, 12.02.1975 - V ER 244.74
Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung als …
Wie insbesondere in dem der Klägerin bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1973 - BVerwG V C 12.73 - näher dargelegt worden ist, fehlt dieser für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gewährung von Erziehungsbeihilfe für ihren Sohn die Aktivlegitimation. - BVerwG, 12.12.1973 - V ER 256.73
Rechtsmittel
Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 8. November 1973 (BVerwG V C 12.73), ergangen in einem Rechtsstreit der Klägerin betreffend die Gewährung von Erziehungsbeihilfe für den Sohn zum Besuch der höheren Schule für die Zeit von Dezember 1968 bis Mai 1970.
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