Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.12.1957 - V C 122.56
- BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56
Papierfundstellen
- BVerwGE 6, 177
- NJW 1958, 1105
- ZMR 1958, 269
- WM 1958, 156
- DVBl 1958, 187
- DVBl 1958, 435
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56
Dieser Auffassung tritt der erkennende Senat bei; er läßt sich dabei im Grundsatz, wenn auch nicht in den Einzelheiten der Begründung von ähnlichen Erwägungen leiten, wie sie der I. Senat des Gerichts in dem Urteil vom 11. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 89) zu § 9 Abs. 1 PersBefG angestellt hat.
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Mit einzelnen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die den Begriff des Beurteilungsspielraums verwenden, setzt der erkennende Senat sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch, da auch diese Entscheidungen die Einräumung des Beurteilungsspielraums verfassungsrechtlich für unbedenklich erachten (BVerwGE 5, 153 [162]; BVerwGE 6, 177 [179, 182]; Urteil vom 27. Februar 1959, BVerwG VI C 235/57 S. 13). - BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Gerichtliche Überprüfung einer …
Auch soweit das Gesetz bei der Anwendung von Rechtsbegriffen einen Beurteilungsspielraum läßt, ohne damit zu Ermessenshandlungen zu ermächtigen, kann der Richter nur die Grenzen des Beurteilungsspielraums ziehen; er kann diesen aber nicht einengen und durch eigene Beurteilung ersetzen, wenn ihm die Beurteilung durch die Versorgungsbehörde zwar als vertretbar, aber nicht angemessen erscheint (DVBl. 1958 S. 435 und 837).Aus der Allgemeinheit des Begriffs "besondere Umstände" muß entnommen werden, daß er der Verwaltungsbehörde einen Beurteilungsspielraum für die Einordnung des Einzelfalles einräumt (zu Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmtem Rechtsbegriff siehe insbes. Bachof in JZ. 1955 S. 97 und DVBl. 1957 S. 788, ferner DVBl. 1958 S. 435 und 837).
- BVerwG, 28.01.1959 - V C 42.57
Rechtsmittel
Im Urteil vom 6. Februar 1958 (BVerwGE 6, 177, 178 ) hat es hierzu folgendes ausgeführt: "Die ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts geht dahin, daß die Frage der Unterbelegung eine Tat- und Rechtsfrage ist, die in vollem Umfange der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung unterliegt. - BVerwG, 28.01.1959 - V C 255.57
Rechtsmittel
Auf diese Frage kommt es an: Wird nämlich die Töchter mitgerechnet, dann müssen der Klägerin sämtliche Wohnräume im Erdgeschoß belassen werden, weil nach einer Grundregel der Wohnraumbewirtschaftung einer Wohngemeinschaft so viele Wohnräume zu belassen sind, als erwachsene Personen dazu gehören; vgl das Urteil des erkennenden Gerichts vom 6. Februar 1958 (BVerwGE 6, 177 [183]). - BVerwG, 29.06.1960 - VIII C 1.60
Voraussetzungen für die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für einen Wohnraum - …
Nach BVerwGE 6, 177 ist zwar die Unterbelegung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WBewG eine Tat- und Rechtsfrage, die in vollem Umfange der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung unterliegt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1957 - V C 122.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.12.1957 - V C 122.56
- BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56
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