Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Abfindungszusage
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- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Abfindung/Abfindungszusage; Abfindung/Abfindungsanspruch in bestimmter Lage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1971 - VII 292/68
- BVerwG, 01.11.1972 - V B 11.72
- BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten grundsätzlich keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274]). - BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
Revision/Zurückweisung durch das Flurbereinigungsgericht; Beweiswürdigung durch …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
Wenngleich gegen die durch das angefochtene Urteil vorgenommene Gesamtabfindung keine substantiierten Verfahrensrügen hinsichtlich der einzelnen Abfindungsflurstücke angebracht sind, darf der gerügte Verfahrensmangel für das Entscheidungsergebnis nicht als unerheblich angesehen werden, weil ein auf Grund unter Beweis gestellter Abfindungszusagen geltend gemachter Anspruch eines Beteiligten auf Zuweisung bestimmter Grundstücke trennbar ist von dem Anspruch, der auf eine wertgleiche Abfindung schlechthin gerichtet ist (Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG IV C 103.65 - [RdL 1968, 217 - InnKol 1969, 294]).
- BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer …
Eine Abweichung von den von den Klägern bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1967 - BVerwG 4 C 103.65 - (RdL 1968, 217), vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 123.72 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 21 = AgrarR 1973, 267), vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 17.72 - (Buchholz 424.01 § 60 FlurbG Nr. 1 = BayVBl. 1975, 49) und vom 14. Dezember 1978 (BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]) liegt deshalb, auch soweit sich diese Entscheidungen zur Bedeutung von Abfindungszusagen verhalten, ebenfalls nicht vor. - BVerwG, 12.12.1974 - V CB 13.74
Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschaden an …
Von den Fällen abgesehen, in denen nach gesetzlicher Regelung eine Beweiserhebung entbehrlich ist, bzw. wegen Ungeeignetheit, Untauglichkeit oder Unzulässigkeit der Beweismittel entfällt, kann nach der Rechtsprechung ein Beweisantrag dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird, es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt, bzw. der mit dem Beweisanerbieten umschriebene Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist oder das Beweismittel aus besonderen Gründen nicht erfolgreich sein kann (Urteil vom 27. Oktober 1971 und die dort angeführte Rechtsprechung [BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]]; Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 123.72 -). - BVerwG, 18.08.1992 - 11 B 1.92
Ertragsentschädigung und Nutzungsausfallentschädigung wegen einer Flurbereinigung …
Sollten die Kläger auch insoweit, als sie im Zusammenhang mit der von ihnen behaupteten Abfindungszusage einen "Verstoß" des angefochtenen Urteils gegen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1967 - BVerwG 4 C 103.65 - (RdL 1968, 217) und vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 123.72 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 21 = AgrarR 1973, 267) annehmen, Abweichung rügen wollen, könnten sie damit ebenfalls nicht durchdringen. - BVerwG, 11.10.1977 - 5 B 125.76
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Abgesehen davon, daß sie damit lediglich die Rechtsanwendung des Flurbereinigungsgerichts im vorliegenden Fall angreift, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß die am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten (Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - und vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 - Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und vom 15. März 1973 - BVerwG V C 123.72 - [Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 21]). - VGH Hessen, 02.10.1980 - F 6/77
Pächter/Abfindungsanspruch; Flurbereinigungsgebiet/Einbeziehung, gleichzeitige in …
(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1961 - I C 102.58 = RdL 1961 S. 274 = NJW 1961 Sl 1882 = IK 1961 S. 283 - RzF - 10 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG; BVerwG, Urteil v. 15.03.1973 - V C 123.72 = AgrarR 1973 S. 267 = RzF - 53 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG).
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