Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1966 - V C 128.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1965 - IV A 80/63
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 128.65
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - V C 128.65
Dem Ersatz eines immateriellen Schadens dient die Grundrente aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vorn 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 38 [45 ff.]) im einzelnen dargelegt hat. - BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63
Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - V C 128.65
Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 198) entschieden, daß die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, die der Beschädigte selbst bezieht, auf Leistungen der Tuberkulosehilfe nicht anzurechnen ist, weil sie dazu bestimmt ist, einen schädigungsbedingten Mehraufwand zu decken.
- BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83
Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente - …
Es hat dies jedoch für die Grundrente der Witwen verneint (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1966, FEVS 13, 241 und NDV 1966, 155).Damit ist nicht nur die Entscheidung des BVerwG vom 26. Januar 1966 (aaO), sondern auch die des BVerfG korrigiert, das in dem ersten Witwenrentenurteil noch ausgeführt hatte, Witwenrenten nach dem BVG dienten nur dem Unterhaltsersatz und nicht auch dem Ausgleich immaterieller Nachteile (BVerfGE 17, 1, 10).
- BSG, 09.12.1981 - 12 RK 29/79
Witwengrundrente - Beitragszuschuß - Sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt - …
Insbesondere deshalb haben das Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- (Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 128/65 -" Verszpr 18, 231), vor allem aber auch seit jeher die KOV-Senate des BSG die Hinterbliebenenversorgung als Unterhaltsersatzleistung angesehen (BSGE 5, 26, 30; 9, 36, 58). - BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 77.78
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen einer Beschwerde wegen …
Abgesehen davon, daß das Urteil vom 26. Januar 1966 (BVerwG 5 C 128.65 - FEVS 13, 241) zu der Frage ergangen ist, ob die einer Witwe eines Beschädigten nach Maßgabe des Bundesversorgungsgesetzes gewährte Grundrente eine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 77 BSHG (alter Fassung) und daher von der Anrechnung als Einkommen auszunehmen war, kann das Berufungsurteil aus den soeben dargelegten Besonderheiten nicht von Grundsätzen abweichen, die nach Meinung der Klägerin in der oben angeführten Entscheidung des Senats entwickelt worden sein sollen.
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