Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 717
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57
Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Hat sich der ursprüngliche Kläger bei seiner Festnahme im militärischen Einsatz befunden (vgl. Urteile vom 25. März 1959 - BVerwG V C 284.57 - vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 235.57 und BVerwG V C 288.57 - [BVerwGE 9, 23]) oder ist der KZ-Wachdienst auf Grund einer Einberufung durch die Wehrersatzbehörde oder einer Verpflichtung nach der Dritten Verordnung zur Sicherung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Notdienstverordnung) vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1441) militärischer oder militärähnlicher Dienst gewesen und ist der ursprüngliche Kläger zunächst lediglich oder überwiegend wegen dieses Dienstes, nicht aber wegen konkreter Beschuldigungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, in Gewahrsam genommen worden, so ist er echter Kriegsgefangener geworden und bis zu seiner Entlassung geblieben.Liegen diese besonderen Voraussetzungen jedoch nicht vor, so ist eine Festnahme wegen KZ-Wachdienstes (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [a.a.O.]) ebenso wie eine solche wegen berufsmäßiger Bewachung von Strafgefangenen (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 307.57 -) eine Verbringung in automatischen Arrest, die einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung nicht auslöst (Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]).
- BVerwG, 07.10.1959 - V C 68.58
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Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Sollte sich dann trotz Erschöpfens der Erkenntnismöglichkeiten der Grund für die Festnahme des ursprünglichen Klägers nicht mit hinreichender Sicherheit ermitteln lassen, so würde eine verbleibende Ungewißheit nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen des Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu Lasten derjenigen gehen, die jetzt als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Klägers aus der nicht erweislichen Tatsache Rechte herleiten wollen (Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 - [DVBl. 1960, 36]). - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Das Verwaltungsgericht wird daher nunmehr gegebenenfalls aufzuklären haben, ob der ursprüngliche Kläger militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet hat und deshalb oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis der Kriegführung (Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]]) in Gewahrsam genommen worden, ist.
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Das erkennende Gericht hat in ständiger Rechtsprechung, an der es auch nach nochmaliger Prüfung festhält, entschieden, daß es für die Frage, ob jemand Kriegsgefangener sei oder einem solchen gleichgestellt sei, lediglich auf den Festnahmegrund ankomme, eine spätere Änderung des Grundes für das weitere Festhalten im Gewahrsam jedoch unbeachtlich sei (Urteil vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186]). - BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
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Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Liegen diese besonderen Voraussetzungen jedoch nicht vor, so ist eine Festnahme wegen KZ-Wachdienstes (…Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [a.a.O.]) ebenso wie eine solche wegen berufsmäßiger Bewachung von Strafgefangenen (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 307.57 -) eine Verbringung in automatischen Arrest, die einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung nicht auslöst (Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]). - BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57
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Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Liegen diese besonderen Voraussetzungen jedoch nicht vor, so ist eine Festnahme wegen KZ-Wachdienstes (…Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [a.a.O.]) ebenso wie eine solche wegen berufsmäßiger Bewachung von Strafgefangenen (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 307.57 -) eine Verbringung in automatischen Arrest, die einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung nicht auslöst (Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]). - BVerwG, 25.03.1959 - V C 284.57
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Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Hat sich der ursprüngliche Kläger bei seiner Festnahme im militärischen Einsatz befunden (vgl. Urteile vom 25. März 1959 - BVerwG V C 284.57 - vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 235.57 und BVerwG V C 288.57 - [BVerwGE 9, 23]) oder ist der KZ-Wachdienst auf Grund einer Einberufung durch die Wehrersatzbehörde oder einer Verpflichtung nach der Dritten Verordnung zur Sicherung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Notdienstverordnung) vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1441) militärischer oder militärähnlicher Dienst gewesen und ist der ursprüngliche Kläger zunächst lediglich oder überwiegend wegen dieses Dienstes, nicht aber wegen konkreter Beschuldigungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, in Gewahrsam genommen worden, so ist er echter Kriegsgefangener geworden und bis zu seiner Entlassung geblieben. - BVerwG, 24.06.1959 - V C 235.57
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Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Hat sich der ursprüngliche Kläger bei seiner Festnahme im militärischen Einsatz befunden (vgl. Urteile vom 25. März 1959 - BVerwG V C 284.57 - vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 235.57 und BVerwG V C 288.57 - [BVerwGE 9, 23]) oder ist der KZ-Wachdienst auf Grund einer Einberufung durch die Wehrersatzbehörde oder einer Verpflichtung nach der Dritten Verordnung zur Sicherung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Notdienstverordnung) vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1441) militärischer oder militärähnlicher Dienst gewesen und ist der ursprüngliche Kläger zunächst lediglich oder überwiegend wegen dieses Dienstes, nicht aber wegen konkreter Beschuldigungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, in Gewahrsam genommen worden, so ist er echter Kriegsgefangener geworden und bis zu seiner Entlassung geblieben.
- BVerwG, 24.01.1962 - V C 18.60
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Nicht außer acht gelassen werden darf allerdings, daß allerdings, daß dem deutschen Recht der Begriff einer Kollektivschuld fremd ist(Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 13.58 - [DÖV 1961, 717 = Heimkehrer 1960 Nr. 21] und BVerwG V C 122.59, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 179.59 - undvom 18. Oktober 1961 - BVerwG V C 224.59 -).
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