Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - Antrag auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz auf Weitergewährung einer Kriegsschadenrente als Unterhaltsbeihilfe für die allein stehende Tochter der zunächst Leistungsberechtigten - Bewertung einer ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.05.1964 - III A 19/64
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 131.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.Auch daran ist festzuhalten, zumal der IV. Senat dies bis in die jüngste Zeit immer wieder bestätigt hat (zu vgl. u.a.Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 131.64 - [ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 203]):.
Da sie Alleinerbin der Mutter ist, kommt es auf die Probleme, die in demUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 131.64 - angeschnitten worden sind, wegen des Unfangs des Erbrechts nicht an.
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 212 und 218) ausgesprochen, daß es außerdem noch sechs Voraussetzungen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente der Eltern gibt.
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Nachrücken der überlebenden Tochter in die elterliche Kriegsschadenrente - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.
- BVerwG, 28.03.1957 - III C 13.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 206.65
Nachrücken einer sog. allein stehenden Tochter in die Anspruchsberechtigung ihrer …
Im Anschluß an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - (ZLA 1966, 155) ausgeführt, daß die Höhe der erzielten Einkünfte (dort von 50 DM monatlich) kein Beweis für eine für das Nachrücken schädliche Nebentätigkeit sei. - BVerwG, 18.10.1967 - V C 3.66
Bestimmung des unmittelbar Geschädigten beim Verlust obligatorischer Ansprüche - …
Dieser Rechtsprechung des IV. Senats zum Begriff der alleinstehenden Tochter im Sinne von § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG hat sich der erkennende Senat angeschlossen, nachdem die Kriegsschadenrenten-Sachen auf ihn übergegangen sind (Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - [ZLA 1966, 155 = RLA 1966, 233]). - BVerwG, 23.02.1967 - V B 19.66
Unschädlichkeit des gleichzeitigen Nebeneinanders von Hauswirtschaftsführung und …
Insbesondere in seinem Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) hat der IV. Senat Grundsätze darüber aufgestellt, und diese hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - (ZLA 1966, 155) bestätigt.
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