Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Flurbereinigungsgericht; Ordentliches Gericht; Zuständigkeit
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Beanspruchung von Flächen zum Bau einer Autobahn
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Ordentliches Gericht/Zuständigkeit; Flurbereinigungsgericht/Zuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.09.1968 - F A 21/63
- BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66
Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72
Für die gerichtliche Prüfung einer im Plannachtrag enthaltenen Festsetzung einer Geldentschädigung nach § 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG ist nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben (Ergänzung zu BVerwG IV C 47.66 - Urteil vom 24. April 1970).Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG IV C 47.66 - (RdL 1970, 211 = Rechtsprechung zur Flurbereinigung - RzF - Bd. II § 88 Nr. 4) ausgeführt, daß es keinen Unterschied machen, kann, ob allein wegen der Höhe gestritten wird oder ob eine Geldentschädigung abgelehnt worden ist.
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 93.57
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine gegen eine Entscheidung einer …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72
Unter Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung in BVerwGE 1, 42 (44) [BVerwG 08.12.1953 - I C 100/53] und BVerwGE 8, 226, (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 93.57/V C 94.57 - zum Reichsleistungsgesetz) hat das Bundesverwaltungsgericht in der o.a. Entscheidung - entgegen der hiergegen vorgebrachten Kritik - daran festgehalten, daß bei Enteignung auch für den Streit über den Grunde des Entschädigungsanspruchs nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, weil von dem Streit über die Höhe des Anspruchs die Frage nach dem Grunde nicht getrennt werden kann. - BVerwG, 08.12.1953 - I C 100.53
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei Streit über Grund eines Anspruchs …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72
Unter Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung in BVerwGE 1, 42 (44) [BVerwG 08.12.1953 - I C 100/53] und BVerwGE 8, 226, (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 93.57/V C 94.57 - zum Reichsleistungsgesetz) hat das Bundesverwaltungsgericht in der o.a. Entscheidung - entgegen der hiergegen vorgebrachten Kritik - daran festgehalten, daß bei Enteignung auch für den Streit über den Grunde des Entschädigungsanspruchs nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, weil von dem Streit über die Höhe des Anspruchs die Frage nach dem Grunde nicht getrennt werden kann.
- BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und ergibt sich im übrigen unmittelbar aus dem Wortlaut des § 88 Nr. 7 FlurbG, daß über die Höhe der in § 88 Nr. 4 bis 6 FlurbG vorgesehenen Geldentschädigungen die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben (Urteil vom 25.1.1973 - BVerwG V C 14.72 - (Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 2); Beschluß vom 18.1.1974 - BVerwG V CB 20.72 -). - BVerwG, 18.01.1974 - V CB 20.72
Entscheidung über die Höhe der für die Nachteile aus überörtlichen …
Wenn das Flurbereinigungsgericht nicht über die Höhe der für die Nachteile aus den überörtlichen Straßenbaumaßnahmen zu gewährenden Geldentschädigung entschieden hat, so entspricht dies nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG V C 14.72 -), sondern beruht unmittelbar auf dem Gesetz. - BVerwG, 28.11.1974 - V B 64.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Teilnehmerschaft an einem …
Nur dieses Gericht hat darüber zu befinden, ob einem Beteiligten durch das Unternehmen Nachteile entstanden sind sowie ob und in welchem Umfang dafür eine Geldentschädigung zu gewähren ist (BVerwG, Urteile vom 24. April 1970 - BVerwG IV C 47.66 - und 25. Januar 1973 - BVerwG V C 14.72 - [Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 1 und 2]). - BVerwG, 18.01.1974 - V CB 21.72
Bewertung eines Einlagegrundstücks im Flurbereinigungsverfahren - …
Hierüber befinden ausschließlich die Zivilgerichte (Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG V C 14.72 -).
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