Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung eines Selbstständigenzuschlages - Tätigkeit als Angestellter der Begräbniskassen - Einkommen aus der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Selbstständigenbegriff des § 273 Abs. 5 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Überwiegen der ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.05.1966 - 7 A 117/64
- BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.06.1967 - V C 69.65
Gewährung einer Kriegsschadenrente - Anspruch auf Ersatz eines kriegsbedingten …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66
In seinem Urteil vom 22. Juni 1967 - BVerwG V C 69.65 - (ZLA 1967, 331) hat sich der erkennende Senat bereits zu der Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit eingehend geäußert.Dabei ist nach der bereits erwähnten Entscheidung des erkennenden Senats - BVerwG V C 69.65 - zu berücksichtigen, daß die Gesamteinnahmen des Klägers über der Versicherungsgrenze gelegen haben und daß er deshalb nicht sozialversichert gewesen ist.
- BVerwG, 18.09.1964 - IV C 144.63
Zulässigkeit und Art der Zusammenrechnung von Einnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [RLA 1965, 171]) ist die rein ziffernmäßige Gegenüberstellung der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit nicht entscheidend, wenngleich eine solche Gegenüberstellung oft zu richtigen Ergebnissen führen mag.
- BVerwG, 19.10.1982 - 3 B 113.81
Bezug von Einkünften sowohl aus selbstständiger wie aus unselbstständiger …
Nach derRechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Beurteilung der Frage, ob bei dem Bezug von Einkünften sowohl aus selbständiger wie aus unselbständiger Tätigkeit (sog. zusammengesetzte Existenzgrundlage) die selbständige Erwerbstätigkeit das Existenzbild oder Berufsbild des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 LAG zu berücksichtigenden Ehegatten entscheidend geprägt hat, nicht allein von einem rein rechnerischen Vergleich der aus den einzelnen Tätigkeiten erzielten Einkünfte oder davon ab, welches die ertragsreichste Einnahmequelle war (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 145.66 - [ZLA 1969, 129] und vom 9. September 1970 - BVerwG 5 C 76.67 - [IFLA 71, 103]; Beschluß vom 16. September 1970 - BVerwG 5 B 71.68 -). - BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden
Dieser Rechtsprechung hat sich der jetzt für Kriegsschadenrentensachen nach dem LAG allein zuständige erkennende Senat angeschlossen und revisionsgerichtlich bestätigt, daß sich aus Mietelnnahmen, von zwei Wohnhäusern eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht herleiten lasse, sofern nicht der Vermögenseigentümer etwa selbst, an Stelle einer sonst erforderlichen und besonders bezahlten Arbeitskraft die mit der Verwaltung der Häuser verbundenen umfangreichen Arbeiten übernommen hat (Urteile vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - [ZLA 1967, 62] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG V C 145.66 - [ZLA 1969, 129]).
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