Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1964 - V C 146.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.06.1968 - V C 23.62
Auszahlung und Rückabwicklung eines Arbeitsplatzdarlehens - Verletzung der …
Es stünde in Widerspruch zu dem Grundsatz der Prozeßökonomie, der in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für den dort behandelten Fall seine normative Ausprägung erhalten hat, wollte man in einem Verwaltungsrechtsstreit wie dem vorliegenden das bisherige Verfahren als gegenstandslos ansehen und den Kläger zwingen, gegen den Rückforderungsbescheid ein neues Verfahren einzuleiten (vgl. hierzuUrteil vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 146.63 - [ZLA 1965, 268]). - BVerwG, 24.02.1965 - V C 69.64
Rechtsmittel
Indessen kann der Antrag der Klägerin, da es sich nicht um eine im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung handelt, in eine Untätigkeitsklage umgedeutet werden (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 146.63 -).
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