Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatzbetriebes als Kosten der Wiedereinrichtung nach dem Besatzungsschädenrecht - Vergütungen für erforderliche Dienstleistungen und Arbeitsleistungen sowie Kosten für benötigtes Material zum Aufbau als Wiedereinrichtungskosten - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 30.08.1957 - Bf III 7/57
- BVerwG, 18.11.1958 - V B 249.57
- BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.05.1960 - V C 253.58
Auszug aus BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59
Zu den Kosten der Wiedereinrichtung gehören auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatzbetriebes (Bestätigung von BVerwG V C 253.58).Das Berufungsurteil weicht indessen von dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - ab, dessen Leitsatz lautet: "Zu den Kosten der Wiedereinrichtung gehören auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines ersatzbetriebes." Das Berufungsgericht hält für erstattungsfähig nur die Kosten der Wiediereinrichtung des requirierten Betriebes.
- BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
Auszug aus BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59
Die frühere Rechtsprechung, nach welcher dem von einer Requisition Betroffenen ein Aufopferungsanspruch besonderer Art kraft Bundesgewohnheitsrechts zustehe, hat der erkennende Senat aufgegeben (BVerwGE 8, 4 [BVerwG 28.05.1958 - V C 216/54]). - BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56
Auszug aus BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59
Sie umfaßt lediglich den Minderwert, der sich aus dem Eingriff in die Substanz des Eigentumsrechts ergibt, nicht aber den darüber hinausgehenden Schaden (Urteil vom 25. Mai 1960 in BVerwGE 10, 330).
- BVerwG, 04.02.1970 - V C 164.67
Aufwendungen für bauliche Veränderungen im Ausweichbetrieb - Anforderungen an …
Zwar werden auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatz- oder Ausweichbetriebes hierzu gerechnet, nicht aber die Aufwendungen zur Instandsetzung der Räume eines solchen Betriebes (Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 -, 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 -, 10. Januar 1962 - BVerwG V C 21.61 -).Die in diesem Sinne ergangene Anweisung des Zentral-Haushalts-Amts zur FTA Nr. 100 vom 20. Dezember 1947 (abgedruckt bei Kümper, Besatzungsschädenrecht S. 92/93) ist als zutreffende Auslegungshilfe anerkannt worden, wonach Kosten der Wiedereinrichtung im wesentlichen nur die Vergütungen für die dazu erforderlichen Dienst- und Arbeitsleistungen und die Kosten für das Material sind, das bei Vornahme dieser Arbeiten verwendet oder verbraucht wird (Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 -).
- BVerwG, 11.07.1962 - V C 101.61
Gewährung eines Härteausgleichs in Höhe des Mietzinses für die gemieteten …
Das Berufungsurteil weicht von demUrteil des erkennenden Senats vom 12. April 1961 (BVerwG V C 15.59) ab, wonach Kosten der Wiedereinrichtung im wesentlichen nur die Vergütungen für die dazu erforderlichen Dienst- und Arbeitsleistungen sind und die Kosten für das Material, das bei Vornahme dieser Arbeiten verwendet oder verbraucht wird. - BVerwG, 10.01.1962 - V C 21.61
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Beschlagnahme eines Hauses - …
Solche den Begriff "angemessene Entschädigung" erweiternden Bestimmungen sind auch die Tatbestände der Nr. 2 a bis g der FTA 100. Sie stellen wegen ihrer Ausnahmeeigenschaft einen geschlossenen Katalog von erstattungsfähigen Unkosten dar, "die im Zusammenhang mit Umzügen aus requirierten Räumen entstehen" (Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - [DÖV 1960, 504 [BVerwG 11.05.1960 - V C 253/58]]; Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 - [DÖV 1962, 75]). - BVerwG, 27.09.1961 - V B 43.61
Rechtsmittel
Nachdem er jedoch von demUrteil des erkennenden Senats vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 - Kenntnis erlangt hatte, in welchem erneut über den Begriff der Wiedereinrichtungskosten nach der FTA Nr. 100 - die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage - entschieden worden ist, hat er seine Beschwerde auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestützt. - BVerwG, 22.01.1964 - V C 2.63
Gewährung einer Requisitionsentschädigung im Verwaltungsverfahren i.R.d. …
Dasselbe gilt auch für die Wiedereinrichtungskosten; welche Kosten als Wiedereinrichtungskosten anzusehen sind, hat der Senat in seinem Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 - näher dargelegt.
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