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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,439
BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62 (https://dejure.org/1964,439)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1964 - V C 150.62 (https://dejure.org/1964,439)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1964 - V C 150.62 (https://dejure.org/1964,439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 179.62
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Dieses Ergebnis beruht darauf, daß die Umwandlung eines Darlehens in Hauptentschädigung nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung zwar zum Teil ähnlich, ihr aber nicht gleichzusetzen ist (Urteil vom 31. Oktober 1962 [BVerwGE 15, 104 [BVerwG 31.10.1962 - V C 179/62]]).
  • BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Hingegen steht die Anweisung, die der Präsident des Bundesausgleichsamtes in Nr. 19 Abs. 1 seines Rundschreibens zur Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung (Uw-Weisung), jetzt gültig in der Fassung vom 30. März 1963 (Mtbl. BAA S. 238), über die Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag erteilt hat, zwar nicht in ihrer rechtlichen Konstruktion, wohl aber in ihrem Ergebnis nicht im Widerspruch zu der Rechtsauffassung des erkennenden Senats(Urteil vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 = RLA 1964, 9]).
  • BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Auszugehen ist davon, daß die Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem diejenige nach dem vorher maßgeblich gewesenen Soforthilfegesetz insoweit gleichzusetzen ist (§ 258 Abs. 2 LAG), Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Natur zwischen dem Darlehensnehmer und dem Ausgleichsfonds schafft, weiter aber ein nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilender Darlehensvertrag zwischen dem Schuldner und dem das Darlehen verwaltenden Kreditinstitut hinzutritt (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93]).
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62

    Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Während des Revisionsverfahrens ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1962 [BVerwGE 15, 99]) geklärt worden, daß für ein Darlehen insoweit nicht Verzugszinsen gefordert werden können, als es in Hauptentschädigung umgewandelt worden ist.
  • BVerwG, 05.06.1963 - V C 76.62

    Gewährung der Höchstsumme eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Diese auf bürgerlichem Recht beruhende Haftung wird durch eine Umwandlung des Darlehens in Hauptentschädigung nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG nicht berührt, denn diese Anrechnungsvorschrift regelt lediglich, was geschieht, wenn sich der Anspruch auf Hauptentschädigung und eine Darlehensverbindlichkeit im Zeitpunkte der Darlehensgewährung fiktiv gegenüberstehen (Urteil vom 5. Juni 1963 [BVerwGE 16, 139]).
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Auszugehen ist davon, daß die Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem diejenige nach dem vorher maßgeblich gewesenen Soforthilfegesetz insoweit gleichzusetzen ist (§ 258 Abs. 2 LAG), Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Natur zwischen dem Darlehensnehmer und dem Ausgleichsfonds schafft, weiter aber ein nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilender Darlehensvertrag zwischen dem Schuldner und dem das Darlehen verwaltenden Kreditinstitut hinzutritt (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93]).
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
    Daraus hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 24. April 1963 - BVerwG V C 37.62 - (ZLA 1963, 273) den Schluß gezogen, daß sich der Ausgleichsfonds unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut, die mit dem Darlehensvertrag im unmittelbaren Zusammenhang stehen, entgegenhalten lassen muß.
  • BVerwG, 22.06.1966 - V C 217.65

    Umwandlung von Existenzaufbaudarlehen in Hauptentschädigung - Behandlung von …

    Der V. d. I. d.A. beruft sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die Fiktion des Nichtentstandenseins einer Darlehensverbindlichkeit nicht soweit gehe, daß etwa in Höhe des Umwandlungsbetrages ein Darlehen als niemals gewährt gelte und daß deshalb der Schuldner für von ihm verursachte besondere Kosten nicht einzustehen habe (Urteil vom 5. Februar 1964 [BVerwGE 18, 46]).
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 127.67

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsrecht - …

    Durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das Urteil vom 5. Februar 1964 [BVerwGE 18, 46]) ist geklärt, daß der Darlehensschuldner Prozeß- und Zwangsvollstreckungskosten tragen muß, die er durch Nichteinhaltung des Darlehensvertrages veranlaßt hat.
  • BVerwG, 29.11.1965 - V B 167.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umwandlung eines …

    Schließlich ist durch das Urteil vom 5. Februar 1964 (BVerwGE 18, 46) entschieden, daß dem Schuldner im Rahmen der Umwandlung Prozeß- und Zwangsvollstreckungskosten anzulasten sind, die er durch Nichteinhalten des Darlehensvertrages veranlaßt hat.
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten - …

    Dabei fallen dem Schuldner Prozeß- und Zwangsvollstreckungskosten zur Last, die er durch Nichteinhalten des Darlehensvertrages veranlaßt hat(Urteil vom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 150.62 -).
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 188.62

    Erforderliches Feststellungsinteresse trotz Klaglosstellung durch erneuten …

    Insoweit wird auf dieUrteile vom 24. April 1963 - BVerwG V C 37.62 - [ZLA 1963, 273], vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 = RLA 1964, 9] undvom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 150.62 - hingewiesen.
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