Rechtsprechung
| BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale gekennzeichnete Freiheitsentziehung für die Bestimmung der Beendigung des durch die Festnahme begründete Status des unechten Kriegsgefangenen - Entschädigung wegen Verschleppung bei Beendigung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KgfEG § 2 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.03.1962 - III VG 854/61
- BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 79
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Der Begriff der Festhaltung im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. a KgfEG ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]), enger als der des § 2 Abs. 1 KgfEG.Es streitet deshalb für den Kläger anders als etwa für die in Jugoslawien nach der Internierung in Zwangsarbeit festgehaltenen Deutschen (vgl. dazu die oben angeführte Entscheidung in BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]) keine Vermutung für eine Festhaltung im Sinne des Gesetzes.
- BVerwG, 22.06.1962 - V C 8.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Sicher endet die Verschleppung nicht eher, als der Verschleppte imstande ist, das Verschleppungsgebiet zu verlassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange der Gewahrsam des Verschleppten im Verschleppungsgebiet in mehr oder weniger gelockerten Formen besteht (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 186.58 - undvom 22. Juni 1962 - BVerwG V C 8.61 -). - BVerwG, 14.06.1961 - V C 186.58
Auszug aus BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Sicher endet die Verschleppung nicht eher, als der Verschleppte imstande ist, das Verschleppungsgebiet zu verlassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange der Gewahrsam des Verschleppten im Verschleppungsgebiet in mehr oder weniger gelockerten Formen besteht (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 186.58 - undvom 22. Juni 1962 - BVerwG V C 8.61 -).
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
In diesem Falle stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ihr späterer Rücktransport nach Litauen keine Rückführung an einen von ihr freiwillig gewählten und freiwillig beibehaltenen Wohnsitz, sondern eine Verschleppung ins Ausland dar (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und die dort zitierten Urteile vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 51., 65.61 - und Urteil vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 27]). - BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 62.78
Gerichtskostenfreiheit in Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Verschleppung nicht eher endet, als bis der Verschleppte imstande ist, das Verschleppungsgebiet zu verlassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange der Gewahrsam im Verschleppungsgebiet bestand (BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62] [82]). - BVerwG, 16.10.1963 - V C 67.63
Verhinderung einer rechtzeitigen Antragstellung durch außerhalb des eigenen …
In diesem Falle stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ihr Rücktransport nach dem ... keine Rückführung an einen von ihr freiwillig gewählten und freiwillig beibehaltenen ausländischen Wohnsitz, sondern eine Verschleppung ins Ausland dar (vgl. u.a.Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 154.62 - und die dort zitiertenUrteile vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 51/65.61 und BVerwG V C 64.61 -).
- BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - Begriff des …
Unerheblich ist, ob die angedrohte Freiheitsstrafe unverhältnismäßig hart war, denn die Strafe war die angedrohte Reaktion auf eine Verletzung, nicht aber eine Androhung von körperlichem Zwang zur Fortsetzung der angeordneten Bewegungseinschränkung (BVerwGE 16, 79). - BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-). - BVerwG, 15.03.1973 - V C 105.72
Geltung der Grundsätze für die Beendigung eines engen Gewahrsams durch Entlassung …
Erweist sich die Behauptung der Klägerin, sie sei mit Gewalt in ihre m. Heimat zurückgebracht worden, als wahr, so hängt die Dauer der entschädigungspflichtigen Zeit (§ 3 Abs. 1 KgfEG) nicht davon ab, ob die Klägerin auch im M. noch freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterworfen war (BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]). - BVerwG, 30.06.1965 - V C 227.62
Anspruch in Verschleppung geborener Kinder auf Gewährung von …
In diesem Falle stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats der spätere Rücktransport nach Litauen keine Rückführung an einen freiwillig gewählten und freiwillig beibehaltenen Wohnsitz, sondern eine Verschleppung ins Ausland, dar (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und die dort zitierten Urteile vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 51. und 65.61 - sowie Urteil vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 27]). - BVerwG, 25.05.1964 - V B 41.64
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Erfolgsaussichten einer …
Das ergibt sich aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Mai 1963 - BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62] -, der als Leitsatz u.a. vorangestellt ist:. - BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Antrag eines Erben auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung …
Erforderlich ist, daß (staatlicher) Zwang angewendet oder angedroht worden ist, der geeignet war, die Innehaltung der auferlegten Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (vgl. das soeben angeführte Urteil sowieUrteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 154.62 - [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und BVerwG V C 149.62). - BSG, 07.02.1985 - 9a RV 5/83
Verschleppung - Verhaftung während des Krieges - Verbringung ins Ausland
Gleichfalls ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu % 2 Abs. 2 Ziff 1 Buchst b Kriegsgefangenenentschädigung3gesetz (KngG) vom 30. Januar 195" (8081 I S 5) das Tatbestandsmerkmal der Verschleppung nur erfüllt, wenn die Verbringung grenzüberschreitend und staatsangehörigkeitsfremd geschehen ist (BVerwGE 16, 79; 17, 27; 19, 20ü, 208 und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
Beendigung der Kriegsgefangenschaft eines Memeldeutschen - Gewährung von …
- BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1971 - V C 50.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - …
- BVerwG, 18.07.1966 - V B 85.66
Memelland als Ausland im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) …
- BVerwG, 27.10.1965 - V C 94.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.08.1963 - V CB 53.63
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unzutreffende Adressierung …
- BVerwG, 03.11.1971 - V B 33.70
Ende der Festhaltung auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung
- BVerwG, 08.05.1963 - V C 149.62
Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Entschädigungszahlungen - …
- BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63/4
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