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| BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 23.08.1957 - 2/6 K 151/56
- BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58
Auszug aus BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58
Sie widerspricht im vorliegenden Falle auch nicht dem Erfahrungssatz, daß Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Rang eines Ortsgruppenleiters an, von den Alliierten nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit festgenommen worden sind, es sei denn daß die Festnahme in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG V C 62.58 -). - BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung eines militärischen …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58
Je nach dem Ergebnis der neuerlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts wird sich der Anspruch des Klägers in vollem Umfang oder teilweise als begründet oder als völlig unbegründet erweisen (vgl.Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 -). - BVerwG, 27.08.1958 - V C 338.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58
Je nach dem Ergebnis der neuerlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts wird sich der Anspruch des Klägers in vollem Umfang oder teilweise als begründet oder als völlig unbegründet erweisen (vgl.Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 -).
- BVerwG, 19.07.1961 - V C 184.59
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten (Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - und vom 28. September 1960 - BVerwG V C 158.59 -). - BVerwG, 28.09.1960 - V C 158.59
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten(Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59 und BVerwG V C 185.59 -). - BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen
Die Zuständigkeit zur Entlassung ist auch nicht in allen Lagern der britischen Besatzungszone zur gleichen Zeit auf deutsche Stellen übergegangen und es bedürfte, wenn es auf diesen Zeitpunkt ankäme, weiterer Aufklärung (vgl.Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -).
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